
Zum Jahresbeginn 2026 treten in Spanien neue Regelungen im Straßenverkehr in Kraft. Laut Informationen der Tageszeitung Periódico de Ibiza y Formentera betrifft eine der wichtigsten Änderungen die Pannenabsicherung von Fahrzeugen: Die spanische Verkehrsbehörde DGT erlaubt weiterhin die Nutzung der Warndreiecke, hält jedoch an der verpflichtenden Mitführung der Warnleuchte V‑16 fest. Diese Leuchte muss sich ab sofort im Fahrzeug befinden und dient der Sicherung bei Pannen oder Unfällen. Ein aufgestelltes Warndreieck wird vorübergehend nicht mehr als Verkehrsbehinderung gewertet und nicht sanktioniert. Hintergrund der Anpassung sind Sicherheitsbedenken sowie Kritik von Seiten der Guardia Civil. Zudem hat die DGT zuletzt mehreren Modellen der V‑16‑Leuchte die Homologation entzogen, da Zertifikate ausgelaufen waren. Bereits gekaufte, ehemals zugelassene Balizas werden jedoch nicht sanktioniert, dürfen aber nicht mehr neu verkauft werden.
Eine zweite Neuerung betrifft die Elektro-Roller. Ab dem 2. Januar 2026 müssen alle E‑Scooter auf Ibiza bei der DGT, der spanischen Verkehrsbehörde, registriert sein und über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Die Policía Local von Eivissa kündigte an, die Einhaltung strikt zu kontrollieren. Zusätzlich gelten klare Nutzungsregeln: erlaubt ist nur eine Person pro Roller, das Mindestalter beträgt 16 Jahre, Gehwege und Zebrastreifen sind tabu, die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h. Zudem sind Beleuchtung, reflektierende Elemente sowie ein Handy‑ und Alkoholverbot während der Fahrt vorgeschrieben.













