
Was können Nachbarn tun, wenn eine Wohnung im Haus von Besetzern (Okupas) eingenommen wird? Diese Frage stellen sich viele Eigentümergemeinschaften auf Ibiza. José Antonio Verdugo, Co-Delegierter des Kollegiums der Hausverwalter auf den Balearen, erklärt in der Tageszeitung Diario de Ibiza: „Die Gemeinschaft selbst ist nicht befugt, juristisch gegen eine Besetzung vorzugehen. Nur der Eigentümer des betroffenen Objekts kann Klage erheben.“ Lediglich bei der Besetzung von Gemeinschaftsflächen könne die Eigentümergemeinschaft aktiv werden.
Verdugo betont, dass solche Fälle immer wieder vorkommen und für erhebliche Unruhe unter den Bewohnern sorgen. „Die Verfahren sind kompliziert und langwierig“, so der Hausverwalter. Zudem entstünden oft Probleme im Zusammenleben.
Ein weiteres Problem sei die sogenannte Reokupación: „Es passiert, dass ein Besetzer nach einer Anzeige verschwindet, kurz bevor das Urteil vorliegt – und anschließend zieht ein neuer Besetzer ein. Dann beginnt der gesamte Prozess von vorn.“
Um sich besser zu schützen, greifen immer mehr Eigentümer zu Alarmanlagen, besonders bei Zweitwohnungen, die über weite Teile des Jahres leer stehen. Gerade diese Objekte sind für Besetzer besonders attraktiv.










