
Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass die in Spanien künftig verpflichtende, vernetzte Warnleuchte V16 nicht gegen europäisches Recht verstößt, so die Tageszeitung Periódico de Ibiza y Formentera.
Die Stellungnahme erfolgte als Antwort auf drei Petitionen im Europäischen Parlament, in denen die Vereinbarkeit der V16-Leuchte mit EU-Recht infrage gestellt wurde. Ein hochrangiger EU-Beamter erklärte, Spanien stütze sich auf das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr, das es Staaten erlaubt, eigene Sicherheitsvorrichtungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit festzulegen. Im Petitionsausschuss wurde zudem daran erinnert, dass Verkehrssicherheit eine geteilte Kompetenz zwischen EU und Mitgliedstaaten ist. Während die Kommission etwa den grenzüberschreitenden Verkehr, Führerscheine oder Kennzeichen koordiniert, entscheiden die Länder selbst über konkrete Maßnahmen auf ihren Straßen. In diesem Zusammenhang bezeichnete der EU-Vertreter Spanien als „Vorreiter der Verkehrssicherheit“, da das Land bei der Zahl der Verkehrstoten unter dem EU-Durchschnitt liegt. In den 1990er-Jahren verzeichnete Spanien jährlich rund 10.000 Verkehrstote, 2024 lag die Zahl bei etwa 800. Pro eine Million Einwohner kamen 35 Menschen ums Leben – im EU-Durchschnitt waren es 44.
Die spanische Regierung argumentiert, dass Fahrer beim Aufstellen des Warndreiecks ein unnötiges Risiko eingehen, da sie ihr Fahrzeug verlassen und sich rund 50 Meter entfernen müssen. Die V16-Leuchte soll dieses Risiko reduzieren, da sie direkt auf dem Fahrzeug angebracht werden kann und somit die Sichtbarkeit erhöht. Zusätzlich ermöglicht die neue Warnleuchte eine digitale Übermittlung des Standorts per Geolokalisierung, sodass andere Verkehrsteilnehmer frühzeitiger und präziser gewarnt werden.
Nach dem Wiener Übereinkommen dürfen Fahrzeuge aus dem Ausland in Spanien weiterhin das herkömmliche Warndreieck verwenden. Ebenso können in Spanien zugelassene Fahrzeuge im Ausland ihre V16-Leuchte nutzen, ohne ein Warndreieck mitführen zu müssen. Trotz der Klarstellung aus Brüssel hat der Petitionsausschuss beschlossen, die drei eingereichten Initiativen vorerst offen zu halten. Die Europäische Kommission wurde aufgefordert, eine schriftliche Analyse vorzulegen, um alle Aspekte der Regelung vertieft zu prüfen.











