
Die laut Angaben der Tageszeitung Periódico de Ibiza y Formentera auf Ibiza lebende DJ Mavi de Mars hat beim Provinzgericht von Palma de Mallorca Berufung gegen das Urteil des Strafgerichts Nr. 1 von Ibiza eingelegt, das die junge Frau zu 15 Monaten und einem Tag Haft verurteilt hatte. Zusätzlich muss sie die Verfahrenskosten tragen und den Urteilsspruch über einen Zeitraum von sechs Monaten in ihren sozialen Netzwerken veröffentlichen. Grundlage der Verurteilung ist die fortgesetzte Verleumdung mit öffentlicher Wirkung gegen den international bekannten DJ Guy Gerber. Auslöser des Verfahrens war eine öffentliche Anschuldigung, wonach Gerber sie während einer Party mit einem Betäubungsmittel (Rohypnol) unter Drogen gesetzt habe. Das Mittel wird medizinisch gegen Angstzustände eingesetzt, kann aber wegen seiner sedierenden Wirkung missbräuchlich verwendet werden. Nach eigener Darstellung sei sie am folgenden Tag im Bett des DJs aufgewacht, ohne Erinnerung an die Nacht, und habe starke vaginale Schmerzen verspürt. Die angeblichen Ereignisse sollen sich im Jahr 2013 auf der griechischen Insel Mykonos ereignet haben. Nach Veröffentlichung der Vorwürfe zeigte der DJ sie an. Die Justiz folgte seiner Darstellung. Nun bleibe abzuwarten, ob das balearische Berufungsgericht den Einspruch zulässt. Aus Respekt vor dem laufenden Verfahren wollte sich die Verteidigung der jungen Frau gegenüber diesem Medium nicht äußern. Gerber musste im Jahr der Berichterstattung mehrere Club‑Engagements auf Ibiza absagen, was zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führte und die Grundlage seiner Klage bildete. Die Tageszeitung erwähnt auch die enge persönliche Verbindung zwischen Gerber und dem US‑Rapper Diddy Combs, der auf der Insel häufig auf exklusiven Partys präsent war.











