Ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung im spanische Gesetzblatt BOE tritt am 29. September das überarbeitete Tierschutzgesetz in ganz Spanien in Kraft. Auf Haustierbesitzer, insbesondere Hundehalter, kommen nach Angaben der Tageszeitung Diario de Ibiza damit ein paar Neuerungen zu. Beispielsweise muss dann für sämtliche Hunderassen eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dies war bislang nur für jene Vierbeiner vorgeschrieben, die als potenziell gefährlich eingestuft waren, etwa Rottweiler oder American Staffordshire. Die Tierhaftpflichtversicherung greift dann, wenn der Hund einen Dritten verletzt oder Sachschäden anrichtet. Der Tarif für eine solche Versicherung liegt Medienberichten zufolge zwischen 25 und 40 Euro jährlich, für potenziell gefährliche Rassen bei rund 60 Euro. Bei der Deckungssumme gilt es genau hinzuschauen, diese variiert im Allgemeinen zwischen 60 000 und 300 000 Euro.
Neu ist auch, dass Hundebesitzer einmalig an einem Kurs über das Führen von Haustieren teilnehmen müssen. Dieser soll aber kostenlos und via Internet zu belegen sein. Verstöße gegen das neue Tierschutzgesetz ahndet der Gesetzgeber mit teilweise hohen Geldbußen.