Das Landgericht Palma hat einen Immobilienmakler auf Ibiza zur Zahlung von 117.360 Euro an einen ausländischen Kunden verurteilt. Wie aus einer Meldung der Tageszeitung Diario de Ibiza hervorgeht, hatte der Kläger im Juli 2019 für seinen Urlaub eine Luxusvilla in Sant Josep für 85.000 Euro gemietet. Bei der Ankunft fand er das Anwesen jedoch in einem unzumutbaren Zustand vor – verschmutzt und mit zerbrochenen Gläsern, die auf eine zuvor veranstaltete Party schließen ließen. Er weigerte sich, dort zu übernachten und mietete stattdessen eine andere Villa für 30.000 Euro.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die nicht vertragsgemäße Bereitstellung einer Ferienunterkunft, besonders bei hochpreisigen Objekten, einen erheblichen Schaden für den Mieter darstelle. Die vom Makler angebotenen Lösungsvorschläge, wie eine Reinigung der Villa, wurden vom Kläger abgelehnt. Der, so die Zeitung, sei für die erste Nacht seines Urlaubs in ein Edelhotel gezogen. Kostenpunkt: 2.000 Euro.
Mit diesem Urteil unterstreicht das Gericht die Notwendigkeit hoher Qualitätsstandards im Luxusimmobilienmarkt. Und: Es verpflichtete den Verwalter nicht nur zur Rückzahlung der im Voraus beglichenen Miete und der Hotelübernachtung, sondern auch die Übernahme der alternativen Urlaubsvilla. Der Fall könnte richtungsweisend für ähnliche Streitigkeiten in der Tourismusbranche sein.