Kontrolleure des balearischen Verbraucherministeriums erinnern derzeit Immobilienagenturen an ihre Pflicht, Anzeigen in spanischer und/oder katalanischer Sprache zu verfassen. Nach Auskunft von Generaldirektor Félix Alonso wurden in den vergangenen Wochen auf Mallorca in 22 Fällen Verstöße gegen die sprachlichen Auflagen festgestellt. In diesen Immobilienagenturen sei lediglich Auskunft in Fremdsprachen erteilt worden, berichtet die Tageszeitung Diario de Ibiza. „Die große Mehrheit stellte ihre interne Sprachregelung umgehend um“, sagte Alonso der Zeitung. Er erinnerte daran, das Zuwiderhandlungen Bußgelder in Höhe von bis zu 60 000 Euro nach sich ziehen können. Die auf Mallorca begonnenen Kontrollen sollen in den nächsten Wochen auch auf Ibiza und Menorca ausgeweitet werden.
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