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Illegale Ferienvermietung

Tageszeitung will bei Benirràs Ferienanlage ohne Genehmigung aufgedeckt haben

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Auch eine Jurte steht für Gäste der Anlage El Paisito bereit. Foto: Diario de Ibiza

Holzhütten im skandinavischen Stil, eine Jurte aus der mongolischen Steppe, eine Küche im Freien und einen gemeinschaftlichen Erholungsbereich, der an Bali erinnert: Die inmitten von Wäldern bei Benirràs gelegene Urlaubsanlage El Paisito ist zwar nicht Luxuriöses, lässt aber dennoch so manchen Ibiza-Traum wahr werden.

Fast überflüssig zu erwähnen, dass das Ganze sein privates „Öko-Label“ trägt. Ohne dem geht im Hinterland Ibizas nichts mehr. Also alles eco. Buchbar, so fand die Tageszeitung Diario de Ibiza jetzt heraus, sind die insgesamt sechs voneinander getrennten Unterkünfte über eine professionell gestaltete Internetseite. Kein Airbnb, kein Booking, denn wer sich auf den beiden Vermietplattformen par excellence anbietet, macht sich bei den Behörden mittlerweile schnell verdächtig.

Ein Problem habe El Paisito dann aber doch, und kein geringes, so das Lokalblatt: Weder Hütten noch die Jurte verfügten über eine Bewohnbarkeitsbescheinigung oder gar eine Betriebsgenehmigung, die dem lukrativen Treiben einen legalen Anstrich verpassen könnten. Denn rechnet man die Preise der Unterkünfte zusammen, kommt man schnell auf einen Tagessatz von 685 Euro. El Paisito, schlussfolgert die Zeitung, sei somit illegal.

Mal schnell das Anwesen legalisieren und in diesem Zuge ein paar Tausend Euro an die zuständige Gemeinde Sant Joan überweisen, das wird im Fall El Paisito nicht möglich sein. Denn: „Die Unterkünfte befinden sich auf ländlichem Gebiet (suelo rústico), noch dazu mitten im Wald“, so das Lokalblatt. Und erinnert daran, dass im Dezember 2021 eine der Holzhütten bei einem Feuer niederbrannte.

Der Inselrat Ibiza wird nach Zeitungsangaben in El Paisito schon bald das Geschehen genauer unter die Lupe nehmen. Dafür will das Diario de Ibiza gesorgt haben. Dem Betreiber soll auch die Möglichkeit eingeräumt worden sein, sich in dem Fall zu äußern – eine Antwort auf eine schriftliche Anfrage „haben wir aber nicht erhalten“.

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