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Corona-Pandemie

Strafe gegen kritischen Arzt aus Formentera herabgesetzt

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Der sanktionierte Arzt (rechts) während eines Protestes. Quelle: Diario de Ibiza

Der Richter des Verwaltungsgerichts Nr. 2 in Palma, Alejandro González Mariscal de Gante, hat die zweijährige Suspendierung aufgehoben, die die Regierung gegen den als Corona-Leugner bekannten Arzt aus Formentera, Ángel Ruiz Valdepeñas, verhängt hatte. Laut der Tageszeitung Diario de Ibiza bleibt jedoch eine einjährige Suspendierung bestehen, weil der Mediziner während der Pandemie Patientinnen und Patienten behandelt hat, ohne die vorgeschriebene Maske zu tragen oder andere Vorsichtsmaßnahmen zur Infektionsvermeidung zu treffen.

Der Arzt Ángel Ruiz Valdepeñas, in diesem Verfahren vertreten durch den Anwalt Juan Alemany Garcías, war während der Gesundheitskrise eine der lautstärksten negationistischen Stimmen und lehnte nicht nur die Existenz der Pandemie ab, sondern sprach sich auch gegen Impfungen aus.

Während der Pandemie reiste der Mediziner nach Madrid, um an einer Demonstration gegen die ergriffenen Gesundheitsmaßnahmen teilzunehmen, in der die Existenz der Pandemie bestritten wurde. Bei dieser Kundgebung trat er in seinem weißen Kittel auf und wies auf das öffentliche Zentrum hin, in dem er tätig war.

Die Gesundheitsbehörde (Conselleria de Salud) leitete daraufhin ein Disziplinarverfahren ein, das mit einer zweijährigen Suspendierung von Dienst und Gehalt endete. Der Ärztekammer der Balearen (Colegio de Médicos de Baleares) verhängte eine härtere Maßnahme und suspendierte den Mediziner für sechs Jahre.

Ruiz legte gegen die zweijährige Suspendierung Klage vor Gericht ein und berief sich auf sein Recht auf Meinungsfreiheit. Er betonte, dass seine Teilnahme an der Demonstration in persönlicher Eigenschaft erfolgte und nicht als institutionelle Vertretung des Gesundheitszentrums verstanden werden könne. Zu den in den Medien geäußerten Aussagen über das Tragen von Masken erklärte er, er habe dies als Privatperson getan und nie im Namen des Gesundheitszentrums von Formentera gesprochen.

Das Ministerium argumentierte hingegen, dass die Sanktion nicht wegen einer bloßen Meinungsäußerung verhängt worden sei, sondern weil seine negationistische Haltung die Maßnahmen der Gesundheitsverwaltung diskreditierte und er dies in seiner Eigenschaft als Beschäftigter des Gesundheitssystems tat, wobei er das Zentrum und seine Kolleginnen und Kollegen heranzog.

Der Richter befand, dass zwar die Position des Arztes das institutionelle Ansehen beeinträchtigen könne; zugleich sehe er jedoch keine Belege dafür, dass der Mediziner sich geweigert habe, konkrete von der Gesundheitsverwaltung angeordnete Maßnahmen zu befolgen, etwa die Einhaltung von Protokollen oder das Tragen von Schutzkleidung. Das Gericht stellt fest, dass die Äußerungen des Arztes die Vertrauensbasis untergraben und den Gesundheitsrichtlinien widersprechen konnten, genehmigt jedoch nicht die Verhängung disziplinarischer Maßnahmen für Ausdrucksformen, die während einer öffentlichen Demonstration geäußert wurden.

Obwohl die zweijährige Suspendierung aufgehoben wurde, bestätigt das Urteil die zweite Disziplinarmaßnahme gegen den Formentera-Arzt. Diese beruht darauf, dass der Mediziner selbst zugab, mehrfach Patientinnen und Patienten ohne das Tragen einer Schutzmaske behandelt zu haben. Er rechtfertigte dies damit, er habe Abstand gehalten, in gut gelüfteten Räumen gearbeitet und negative PCR-Tests vorgelegen.

Das Gericht betont, dass der Arzt keine besondere Erlaubnis gehabt habe, präventive Maßnahmen auszusetzen, die während der Pandemie von der Regierung vorgeschrieben waren, wie spezielle Schutzanzüge oder Masken. Die Entscheidung stelle fest, dass der Mediziner unnötige Gefahrensituationen herbeigeführt habe und erinnert daran, dass viele Infizierte keine Symptome gezeigt hätten. Daher erachtet der Richter die einjährige Suspendierung, die dem Arzt die Ausübung der medizinischen Tätigkeit untersagt, wegen seines wiederholten Verstoßes gegen Schutzmaßnahmen und angesichts der Schwere des Infektionsrisikos sowie zur Wahrung des Vertrauens der Bürger in den Gesundheitsdienst als angemessen.

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