
Die Tageszeitung Periódico de Ibiza y Formentera berichtet, dass die spanische Steuerbehörde Agencia Tributaria ab der Einkommensteuererklärung 2024 eine neue Steuervergünstigung von 1.150 Euro einführt. Diese gilt für Personen, die mit einem Verwandten über 65 Jahre im selben Haushalt leben und diesen finanziell unterstützen. Die Regelung entspricht der bisherigen steuerlichen Behandlung von Menschen mit einer Behinderung ab 33 % und soll tausenden Haushalten in Spanien zugutekommen.
Für ältere Angehörige ab 75 Jahren erhöht sich der Abzugsbetrag sogar auf 2.550 Euro jährlich, also 1.400 Euro mehr als der Basissatz. Ziel der Maßnahme ist es, Familien zu entlasten, die Pflege und Betreuung älterer Angehöriger übernehmen, und damit zugleich den sozialen Zusammenhalt zu fördern.
Um diese Steuererleichterung zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Der ältere Angehörige muss mindestens die Hälfte des Steuerjahres im gleichen Haushalt leben und darf keine Jahreseinkünfte über 8.000 Euro erzielen (steuerfreie Einnahmen ausgeschlossen). Außerdem kann die Reduktion nicht beansprucht werden, wenn der Angehörige selbst eine Steuererklärung mit Einkünften über 1.800 Euro abgibt.
Im Todesfall gilt die Voraussetzung, dass die gemeinsame Wohnzeit mindestens die Hälfte des Jahres bis zum Tod umfasst. Falls mehrere Familienmitglieder Anspruch haben, wird die Vergünstigung gleichmäßig aufgeteilt. Bei unterschiedlichem Verwandtschaftsgrad erhält sie der nächststehende Angehörige, sofern seine Einkünfte innerhalb der festgelegten Grenzen liegen.
Die Steuerbehörde weist darauf hin, dass auch Personen mit geringem Einkommen, die nicht zur Steuererklärung verpflichtet sind, dennoch eine Erklärung abgeben sollten, um diesen Vorteil zu nutzen. Denn der Betrag wird direkt von der Steuerlast abgezogen.
Diese neue Regelung stellt laut der Tageszeitung eine bedeutende finanzielle Entlastung für Familien dar, die sich um ältere Angehörige kümmern.















