
Ibizas Bürgermeister Rafael Triguero sieht sich mit schweren Vorwürfen rund um die Umwandlung eines Geschäftslokals in eine Vivienda de Precio Limitado (VPL), ein Wohngebäude mit Preisbindung. frontiert. Wie die Tageszeitung Diario de Ibiza berichtet, geht es dabei um mögliche Verstöße gegen die balearische Wohnungsbaugesetzgebung. Hintergrund ist ein Lokal im Viertel Can Misses, das Triguero gekauft und später in eine Wohnung mit Preisbindung umgewandelt haben soll.
Das Onlineportal „La Voz de Ibiza“ wirft dem Bürgermeister vor, gemeinsam mit seiner Familie selbst in der VPL zu wohnen, obwohl dies laut Gesetz problematisch sein könnte. Die Regelung sieht vor, dass Begünstigte einer solchen Wohnung nicht mehr als 50 Prozent an einer weiteren Immobilie besitzen dürfen. Laut Berichten gehört Trigueros Ehefrau jedoch eine weitere Wohnung im selben Gebäude.
Zusätzlich stehen weitere mögliche Unregelmäßigkeiten im Raum. So soll die Wohnung trotz vorhandener Erstbezugslizenz bislang nicht im offiziellen Register für VPL-Wohnungen eingetragen worden sein. Auch fehlende Eigenerklärungen als Begünstigte der VPL werden thematisiert. Zudem berichtet die Tageszeitung über Vorwürfe, wonach Teile des Eigentums an minderjährige Kinder übertragen worden seien, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Triguero weist sämtliche Anschuldigungen entschieden zurück. In einer kurzen Erklärung vor Journalisten betonte er mehrfach, weder eine öffentliche noch eine geförderte Wohnung erhalten zu haben. Er erklärte, das Verfahren laufe weiterhin und sei noch nicht abgeschlossen. Alle Schritte seien gemeinsam mit Juristen und technischen Fachleuten erfolgt. Von offizieller Seite habe es bislang keinerlei Hinweise auf Fehler oder Verstöße gegeben. Der Bürgermeister verweigerte allerdings Nachfragen der Presse und sprach stattdessen von einer gezielten Kampagne gegen seine Person und seine Familie. Die Berichterstattung überschreite Grenzen und beschädige seinen Ruf, erklärte Triguero. Gleichzeitig kündigte er an, mögliche rechtliche Schritte zu prüfen. Nach Abschluss des Verfahrens solle die Wohnung regulär auf den Mietmarkt kommen.















