In der letzten Plenarsitzung dieses Jahres beschloss der Stadtrat von Santa Eulària des Riu, einige Beschränkungen des im kürzlich von der Balearen-Regierung genehmigten „Wohnungsbaudekrets“ festzulegen, wie die Tageszeitung diario de Ibiza berichtet.
Die Gemeinden haben dabei die Freiheit, die Umwandlung von Geschäftsräumen in Wohnraum oder auch die Höhe des Wohnraumes zu steuern (s. auch hier im Kommentar).
Demnach schließt der Stadtrat von Santa Eulària beide Möglichkeiten in den städtischen Zentren (sie gilt nicht in ländlichen oder touristischen Gebieten) von Sant Carles und Santa Gertrudis vollständig aus. Ebenfalls ist ausgeschlossen, Erdgeschosse in den Hauptgeschäftsstraßen der Stadt Santa Eulària und in Jesús in Wohnraum umzuwandeln.
Ziel sei es, kleine Unternehmen (den Einzelhandel) zu schützen und so das Verschwinden von Gewerbeflächen zu verhindern, die für eine funktionierende Infrastruktur und das tägliche Leben ebenso wichtig sei. Andererseits solle die Ästhetik und Eigenart von Umgebungen mit hohem Denkmalwert bewahrt werden. Die Oppositionspartei PSOE war dagegen: es würde nicht das Problem lösen, offiziell geschützten Wohnraum zu einem erschwinglichen Preis zur Verfügung zu stellen. Die Parteien Unides Podem und Vox enthielten sich der Stimme.
Die Begrenzung der Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnungen bedeute aber auch, dass in den übrigbleibenden Gebieten, „Menschen die Möglichkeit haben, neuen Wohnraum zu schaffen“, so die Stadträtin für territoriale Dienstleistungen, Cristina Tur. „Wer ein ein kleines Grundstück hat, könne eine weitere (Wohn)Etage für das Kind bauen, und wer eine Gewerbefläche hat, die weder vermietet ist, noch die Miete bezahlt wird, kann für die Enkel ein Zuhause schaffen.“ In Bezug auf die Anforderung von Berichten und Studien zuvor, wie die Opposition forderte, argumentierte sie, dass das Dekret „die Möglichkeit und Autonomie“ gebe, in einer Plenarsitzung zu entscheiden, und „kein Studium erforderlich“ sei.
Anmerkung der Redaktion Das Gesetzesdekret über dringende Maßnahmen im Wohnungsbau (el Decreto Ley de medidas urgentes en materia de vivienda) führt eine Reihe von Maßnahmen ein, um die Eingliederung von Privatwohnungen in den Markt zu fördern, wofür es zwei zusätzliche Bestimmungen zum Gesetz 12/2017 über die Stadtplanung der Balearen einführt. Der erste davon stellt einen vorübergehenden Standard dar, der die Umwandlung bestehender Räumlichkeiten in Wohnungen mit minimalen Eigenschaften und einem begrenzten Verkaufspreis erleichtern soll. Die zweite ermöglicht das Höhenwachstum bestehender oder geplanter Gebäude, um neue Wohnungen zu schaffen. In beiden Fällen ist festgelegt, dass die Stadträte die Anwendung dieser zusätzlichen Bestimmungen einschränken können.