Die Tageszeitung Diario de Ibiza berichtet, dass das Rathaus von Sant Josep den Inselrat von Ibiza aufgefordert hat, Metallbarrieren (sogenannte Biondas) entlang der Straße von Sant Josep in der Umgebung der Bar Can Jordi zu installieren. Ziel sei es, den Zugang zum Camí Vell de es Cubells zu begrenzen und das Parken von Fahrzeugen am Straßenrand zu verhindern. Der Bürgermeister erklärte, dass auf diese Weise auch sichergestellt werden soll, dass die Gäste des beliebten Lokals, insbesondere an Konzerttagen, die Straße nur an einer Stelle überqueren können. Es gehe darum, «diesen geschichtsträchtigen Ort zu schützen».
Der Camí Vell de es Cubells führt südlich am Lokal vorbei und wurde früher teilweise von Gästen genutzt, bevor die Terrasse durch einen Holzzaun abgegrenzt wurde. Ein technischer Bericht der Stadtverwaltung stellt jedoch fest, dass sich die Bar in einer Schutzzone entlang der Straßen (18 Meter von der Straßenbefestigung entfernt) befindet, die gemäß dem balearischen Straßengesetz von 1990 nur mit Genehmigung des Straßenverwaltungsorgans, in diesem Fall des Consell, genutzt werden darf. Aktuell liegt diese Genehmigung laut Bericht nicht vor.
Auf Nachfrage, ob eine solche Genehmigung notwendig sei, erklärte der Bürgermeister, dass es auf die Umstände ankomme. Es gebe eine Handelslizenz für das Lokal, doch die notwendigen Schutzmaßnahmen seien Ergänzungen seitens der Behörden. Ziel sei es, das Verfahren zur Schließung des Lokals zu einem positiven Abschluss zu bringen, sodass die Aktivität fortgeführt werden kann.
Der erste Vizepräsident der Inselregierung unterstützt die Installation von Barrieren aus rein sicherheitstechnischen Gründen, unabhängig davon, ob die Bar über Genehmigungen verfügt oder nicht. «Wenn ein Sicherheitsrisiko besteht, muss gehandelt werden. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen», betonte er. Sollte es erforderlich sein, dass die Eigentümer des Lokals Genehmigungen beantragen müssen, würde der Consell darüber entscheiden, ob die Nutzung mit der Verkehrssicherheit vereinbar sei.
Ein technischer Bericht empfahl zudem, die Aktivitäten im Außenbereich der Bar als Vorsichtsmaßnahme einzustellen, da hier viele Personen der Gefahr vorbeifahrender Fahrzeuge ausgesetzt seien. Der Bürgermeister entschied jedoch, diese Empfehlung vorerst nicht umzusetzen und begründete dies damit, dass man die Stellungnahmen der Eigentümer abwarten wolle.
Das laufende Verwaltungsverfahren sieht vor, dass die Eigentümer innerhalb von 15 Werktagen Einspruch erheben können. Der Abschluss des Verfahrens ist innerhalb eines Jahres vorgesehen. Der Bürgermeister betonte, dass das Rathaus bereits Schutzmaßnahmen gefordert habe, die umgesetzt wurden: So befinde sich die Bar nicht mehr im Außenbereich, und die Musik werde nur noch im Inneren des Lokals gespielt.