
In der Gemeinde Sant Antoni ist eine neue Lärmschutzverordnung in Kraft getreten, die Live-Musik in den örtlichen Bars und Clubs ermöglicht. Die Neuregelung war einer Meldung der Tageszeitung Diario de Ibiza bereits im Juli im Gemeinderat verabschiedet und Ende September im balearischen Amtsblatt BOIB veröffentlicht worden.
Nach der überarbeiteten Verordnung dürfen Musiklokale künftig an maximal zwei Tagen pro Woche Live-Musik ins Programm aufnehmen. Die Konzerte sind zwischen 13 und 23 Uhr erlaubt und müssen nach spätestens zwei Stunden beendet sein. „Wir möchten qualitativ hochwertige Live-Musik fördern, die musikalische Vielfalt stärken und lokale Künstler unterstützen“, sagte Bürgermeister Marcos Torres (Volkspartei PP). Ziel sei es, die Live-Musik zu einem „kulturellen Aushängeschild“ der Gemeinde zu machen.
Die Initiative geht auf eine langjährige Forderung der Musikervereinigung Ibizas (Asociación de Músicos) zurück. Diese, so das Lokalblatt, hätten zuletzt die Gemeinde gedrängt, sich ein Beispiel an anderen Ortschaften der Insel zu nehmen.
Allerdings setzt die neue Verordnung enge Rahmenbedingungen: Die musikalische Darbietung muss sich auf kleine Formate beschränken und dürfe lediglich als Hintergrundmusik dienen. Erlaubt sind ausschließlich Gesang und traditionelle Musikinstrumente – Mischpulte und elektronische Geräte müssen außen vor bleiben. Tanzflächen sind ebenfalls verboten, und die Aufführungen müssten innerhalb der Musikbars stattfinden. Eine Nutzung öffentlicher Flächen schließt das neue Regelwerk aus.
Doch damit nicht genug der Vorschriften. Interessierte Betriebe müssen ihre geplanten Veranstaltungen mindestens 48 Stunden, höchstens jedoch 60 Tage im Voraus bei der Gemeinde anmelden. Und die entsprechende Genehmigung muss während der Veranstaltung für eventuelle Kontrollen sichtbar ausgehängt werden.