
Ein Passagier, der im April 2023 mit Ryanair von Madrid nach Ibiza reiste, erhält laut einem neuen Gerichtsurteil 46 Euro zurück, die er für die Mitnahme seines Handgepäcks bezahlen musste. Wie die Tageszeitung Diario de Ibiza informiert, stuft das Amtsgericht Ciudad Real Handgepäck als „unverzichtbaren Bestandteil des Transports“ ein, für das deshalb keine zusätzlichen Gebühren verlangt werden dürfen.
Die Verbraucherschutzorganisation Facua hatte die Klage für den Betroffenen eingereicht. Dieser wurde am Gate zum Einchecken seiner regelkonformen Kabinentasche gezwungen und sollte dafür 45,99 Euro zahlen. Ryanair reagierte nicht auf die Beschwerde, woraufhin Facua gerichtlich vorging.
Es ist bereits die vierte Verurteilung gegen Ryanair innerhalb von sechs Monaten. Facua erklärt, dass für diese Verfahren keine Anwalts- oder Gerichtskosten für Verbraucher anfallen.
Der Fall steht im Zusammenhang mit einer Reihe von Sanktionen des spanischen Verbraucherschutzministeriums. Im November 2024 verhängte Minister Pablo Bustinduy Bußgelder in Höhe von insgesamt 179 Millionen Euro gegen fünf Fluggesellschaften, darunter 107 Millionen Euro gegen Ryanair.
Die Airline-Vereinigung ALA verteidigte in einer Mitteilung das Vorgehen der Fluglinien mit dem Hinweis auf EU-Verordnung 1008/2008, die solche Preismodelle erlaube. Das Europäische Gerichtshofsurteil von 2014 bestätige, dass solche Modelle den Kunden mehr Wahlfreiheit bieten. Dennoch bekräftigte der EuGH im September 2023, dass Handgepäck grundsätzlich kostenlos befordert werden müsse, wenn es den Sicherheits- und Maßvorgaben entspreche.