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Flugverkehr

Reform der Fluggastrechte: Wenig Änderungen

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Ein Check-in-Schalter von Iberia am Flughafen Adolfo Suárez Madrid-Barajas 2026. | Foto: Europa Press/ Periódico de Ibiza y Formentera

Die Europäische Union hat sich nach zehn Jahren Verhandlungen auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt. Wie die Tageszeitung Periódico de Ibiza y Formentera unter Berufung auf das Medium Europa Press berichtet, bleiben die bisherigen Regeln für Entschädigungen bei Flugverspätungen bestehen. Reisende können somit weiterhin ab einer Verspätung von drei Stunden Ausgleichszahlungen verlangen.

Die Reform sieht vor, dass Passagiere bei verspäteten Flügen bis 1.500 Kilometer Anspruch auf 250 Euro haben. Für Flüge innerhalb der EU oder Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern sind 400 Euro vorgesehen, auf längeren Routen bleiben es 600 Euro. Spanien und Lettland stimmten gegen die Einigung, dennoch erhielt der Kompromiss die notwendige Unterstützung der Mitgliedstaaten.

Neu geregelt wird auch der Sitzplatzschutz für Familien und Menschen mit Unterstützungsbedarf. Fluggesellschaften dürfen künftig keinen Aufpreis mehr verlangen, wenn Angehörige oder Betreuungspersonen zusammen sitzen möchten. Zudem werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestärkt.

Keine Einigung gab es dagegen beim Thema Handgepäck. Zwar dürfen Reisende weiterhin kostenlos ein kleines Gepäckstück mit an Bord nehmen, das unter den Sitz passt. Das Recht auf die kostenlose Mitnahme eines größeren Kabinenkoffers wird jedoch nicht ausdrücklich geschützt. Damit verzichtet die EU auf eine Regelung, die sich an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs orientiert hätte.

Die Reform soll zwölf Monate nach ihrem endgültigen Beschluss in Kraft treten. Zuvor muss noch das Europäische Parlament dem ausgehandelten Kompromiss zustimmen. Nach Einschätzung der Verhandlungsparteien gilt die Zustimmung jedoch als wahrscheinlich, sodass die neuen Vorschriften schon bald Realität werden könnten.

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