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Mögliches Steuervergehen

Polizei und Zoll kontrollieren Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen

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Polizisten kontrollieren Halter von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen. Foto: ASA

Einmal mehr haben es die zuständigen Behörden auf Ibiza auf Halter ausländischer Fahrzeuge abgesehen: Einer Meldung der Tageszeitung Diario de Ibiza zufolge führten Mitarbeiter der Ortspolizei Sant Antoni und des spanischen Zolls am zurückliegenden Mittwoch Verkehrskontrollen durch, in denen explizit Fahrer mit nichtspanischem Kennzeichen an den Straßenrand gewunken wurden. Und das offenbar aus gutem Grund. In 24 Fällen, so die Zeitung unter Berufung auf Polizeiangaben, sei ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Dabei gehe es ausschließlich um steuerliche Angelegenheiten, hieß es weiter.

Zur Erinnerung: Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen sind in jedem EU-Land nur für eine vorübergehende Aufenthaltsdauer erlaubt, beispielsweise im Urlaub oder auf Geschäftsreise. Der Grund: Es gibt weder eine einheitliche europäische Regelung für einen länderübergreifenden Versicherungsschutz noch ein einheitliches Kfz-Steuersystem. Laut Angaben von Hjalmar Freitag, der die Homepage www.kfz-ummeldungen.es betreibt, dürfen ausländische Fahrzeuge auf Ibiza und anderswo in Spanien maximal 186 Tage im Jahr benutzt werden.

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