Die ehemalige Balearenregierung verabschiedete 2018 ein Gesetz zur Zwangsenteignung leerstehender Wohnungen, das nun vom TSJB, dem Obersten Gerichtshofs der Balearen, bestätigt wurde. Damit sollte der schweren Wohnungskrise, insbesondere dem Mangel an Sozialwohnungen, begegnet werden, wie die Tageszeitung Diario de Ibiza berichtet.
Die Maßnahme konnte erfolgen, wenn nachgewiesen wurde, dass das Objekt mindestens zwei Jahre leer stand. Die vorherige Regierung enteignete insgesamt 56 Wohnungen in verschiedenen Gemeinden.
Das Gericht wies die Klage eines Finanzfonds für vier enteignete Wohnungen in Santa Eulària im Jahr 2021 ab. Damals erhielt die Regierung das Nutzungsrecht für sieben Jahre gegen Zahlung einer Miete, die deutlich unter den marktüblichen Preisen lag. Bedingung war, dass die Wohnungen einem sozialen Zweck zugeführt werden. Das Gericht betont, dass die Enteignung gerechtfertigt sei, um ein soziales Problem zu lösen, insbesondere wenn andere Maßnahmen gescheitert seien.
Das Gericht merkt an, dass es im Fall der vier Wohnungen keinen triftigen Grund für den Leerstand gab, auch wenn der Eigentümer behauptete, aufgrund der Pandemie nicht vermieten zu können. Die Wohnungen hätten jedoch bereits vor der Pandemie leergestanden.
Das Gericht thematisierte auch die Zahl der Wohnungssuchenden auf den Balearen. Allein auf Mallorca seien 5.400 Personen auf der Warteliste für eine Sozialwohnung und zum Zeitpunkt der Enteignungen hätten nur 30 Wohnungen zur Verfügung gestanden.