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Oberste Richter halten weitere Einschränkungen für angemessen

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Nachdem das Oberste Gericht der Balearen das Aufrechterhalten der Einschränkungen über den 9. Mai hinaus bereits am Donnerstag (Ibiza Live Report berichtete) für rechtmäßig erklärt hatte, lieferte es am Freitag die Begründung nach. Die Corona-Maßnahmen seien „angesichts der Gefahr, die das Virus für das Leben der Menschen darstellt, gerechtfertigt und angemessen“, befanden die Richter. Zwei der fünf Richter hatten gegen das von der Landesregierung tags zuvor eilig durch das Parlamente gebrachte Maßnahmenpapier gestimmt.

Am Sonntag (9.Mai) endet der seit Oktober 2020 bestehende und von der Zentralregierung verhängte Alarmzustand. Damit fallen Einschränkungen wie die nächtliche Ausgangssperre oder Beschränkungen bei privaten Zusammenkünften weg. Für die balearische Landesregierung käme dieser Schritt aber zu früh. Sie befürchtet, dass nach Wegfall der Maßnahmen die Inzidenzzahlen wieder steigen würden. Damit wäre die Urlaubssaison in ihren Augen ernsthaft bedroht. Das Kabinett verabschiedetet daher im Schnellverfahren am Donnerstag ein eigenes Maßnahmenpaket. Das sieht zwischen dem 9. und 23. Mai wenige Änderungen gegenüber dem Alarmzustand vor. Nach Aussage von Landeschefin Francina Armengol soll erst in den darauffolgenden Stufen im Zwei-Wochen-Rhythmus vermehrt gelockert werden.

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