Das Königliche Gesetzesdekret 7/2019 vom 1. März bringt Neuerungen für Mieter und Vermieter mit sich. Die Tageszeitung Periódico de Ibiza y Formentera informiert, dass sich die als dringend bezeichneten Änderungen insbesondere auf die verpflichtende und stillschweigende Verlängerung von Mietverträgen beziehen.
Das Gesetz legt nun eine Verlängerungsfrist von fünf Jahren fest. Vorher betrug diese Frist nur drei Jahre. Ist der Vermieter eine juristische Person, steigt die Frist auf sieben Jahre.
Der Vermieter kann den Vertrag nicht kündigen, wenn der Mieter weniger als fünf oder sieben Jahre in der Wohnung lebt. Eine Ausnahme gilt, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst oder einen nahen Angehörigen ersten Grades benötigt.