
Das Thema Musik an Stränden auf der Insel sorgt in diesen Tagen für Diskussionen – insbesondere durch aktuelle Fälle wie dem von Sa Trinxa in der Playa de ses Salines. Die fünf Inselgemeinden zeigen auf Anfrage der Tageszeitung Diario de Ibiza auf, wie unterschiedlich die Vorschriften für DJs und Livemusik ausgelegt sind.
Ibiza / Vila: Laut dem Stadtrat für Strände, Rubén Sousa, gelten in Ibiza-Stadt einheitliche Lärmschutzregelungen, die auch für Strände Anwendung finden. 60 Dezibel im Innenbereich bis 23 Uhr seien die Grenze, Ausnahmen bräuchten eine Sondergenehmigung. Dauerhafte DJ-Aktivitäten sind nicht erlaubt. Maximal zwei Ausnahmegenehmigungen pro Jahr sind für einzelne Events möglich. Die Stadt hebt sich laut Sousa bewusst von der Beach-Club-Kultur ab: „Wir haben keinen einzigen Beach Club und wollen das auch nicht.“
Sant Josep: Hier greifen neben der städtischen Lärmschutzverordnung zusätzliche Einschränkungen für Naturschutzgebiete. Beispiel: der Naturpark ses Salines. Laut Balearen-Regierung verbietet die dortige Regelung aus dem Jahr 2005 ausdrücklich laute Musik, Partys und Konzerte, selbst auf privaten Grundstücken in der Naturzone. Das DJ-Aus für Sa Trinxa sei Folge dieser geltenden Vorschriften – obwohl laut Regierung keine neue Sanktion ausgesprochen wurde. Die DJ- und Produzentenvereinigung Dipef kritisiert die Situation und fordert eine einheitliche und faire Regelung für alle Gemeinden.
Sant Antoni: Musik am Strand erfordert hier grundsätzlich eine Genehmigung – da die Küstenzone zum öffentlichen Meeres-Terrestrischen Bereich gehört. Es gibt keine dauerhaften Beach Clubs. Nur bei besonderen Anlässen wie Patronatsfesten sind punktuelle Musikveranstaltungen erlaubt. Bei Live-Musik außerhalb des Küstenbereichs wurde 2024 eine neue Regelung eingeführt: Kleine Live-Auftritte als Hintergrundmusik sind gestattet, sofern sie hauptsächlich mit Gesang oder akustischen Instrumenten erfolgen.
Santa Eulària: Kein Lokal an den Stränden verfügt über eine Lizenz für DJ-Musik oder Tanzflächen, stellt das Rathaus klar. Im Gegenteil: Verstöße werden streng geahndet. Beispiel: Ein Lokal in Cala Nova wurde wegen schwerer Verstöße mit 182.050 Euro Strafe belegt. Insgesamt gab es 2024 vier ähnliche Verfahren. Gerüchte um einen angeblich geplanten Beach Club in Cala Llenya weist die Gemeinde entschieden zurück.
Es gibt jedoch die Regelung „Es riu viu“, die bis zu sieben kleine Live-Konzerte pro Monat erlaubt – mit Einschränkungen: max. zwei pro Woche, je zwei Stunden, kein zusätzliches Publikum im Stehen, keine Erhöhung des erlaubten Fassungsvermögens. Voraussetzung ist eine gültige Betriebsgenehmigung als Restaurant, Bar oder Café.
Sant Joan: Hier ist die Linie klar: Beach Clubs sind verboten. Im bisherigen Jahresverlauf gab es keine bekannten Verstöße.
Die unterschiedlichen Vorschriften führen laut Branchenstimmen zu Unsicherheit und erschweren eine koordinierte Planung für Veranstalter und Gastronomen.