
Auf den Balearen beginnt am 1. September die Antragsfrist für den Bono Alquiler Joven 2026/2027. Die Anträge können laut der Tageszeitung Diario de Ibiza bis zum 30. September eingereicht werden. Die Förderung beträgt 250 Euro pro Person und Monat und wird für bis zu 24 Monatsmieten zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2027 gewährt. Insgesamt sind höchstens 6.000 Euro pro Person möglich; für das Programm stehen 4,8 Millionen Euro aus staatlichen Mitteln bereit.
Beantragen können die Unterstützung junge Menschen bis einschließlich 35 Jahre, die spanische Staatsangehörige sind oder sich rechtmäßig in Spanien aufhalten und selbst als Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers im Vertrag stehen. Dabei gelten feste Mietobergrenzen: Eine Wohnung darf höchstens 900 Euro, ein Zimmer maximal 450 Euro im Monat kosten. Die Balearenregierung hält diese Grenzen angesichts der aktuellen Immobilienpreise jedoch für nicht mehr realistisch und fordert vom spanischen Wohnungsministerium höhere Beträge für künftige Ausschreibungen. Das Jahreseinkommen des Antragstellers beziehungsweise der Haushaltsgemeinschaft darf das dreifache IPREM nicht überschreiten. Außerdem dürfen Bewerber keine andere Wohnung besitzen und müssen ihre bisherige Miete vollständig bezahlt haben. Der Bono Alquiler Joven ist mit der regulären Mietbeihilfe nicht kombinierbar. Einzelheiten zum Antrag und zum Verfahren stellt die Balearenregierung auf ihrer Internetseite bereit.
Anmerkung der Redaktion Der IPREM ist ein staatlicher spanischer Einkommensrichtwert. Die Abkürzung steht für „Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples“.„Das Dreifache des IPREM“ bedeutet: Das Jahreseinkommen darf eine festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.










