
Eine Hundehalterin aus Ibiza wurde zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt – der höchstmöglichen Summe auf der Basis der städtischen Tierhaltungsordnung. Wie die Tageszeitung Periódico de Ibiza y Formentera berichtet, hatte ihr Hund, ein Tier der Kategorie potenziell gefährlicher Hund (PPP), am 4. August im Viertel Figueretes einen Yorkshire tödlich verletzt.
Die Frau war mit dem Tier ohne Leine und ohne Maulkorb unterwegs – ein klarer Verstoß gegen die Verordnung. Der Hund griff den kleinen Yorkshire gewaltsam an und tötete ihn. Der Vorfall wurde nun vom Plenum im Rathaus von Can Botino entschieden.
Der Stadtrat für Tierschutz, Manuel Jiménez, erklärte, dass schwere Verstöße laut Verordnung zwischen 300 und 1.500 Euro liegen. In diesem Fall sei bewusst die höchste Strafe verhängt worden.
Die Kategorie PPP umfasst Hunde, deren Körperkraft, Kieferkraft, Größe und Muskulatur ein erhöhtes Gefahrenpotenzial darstellen können. Dazu gehören unter anderem Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Akita Inu. Auch Mischlinge können als PPP gelten, wenn sie vergleichbare körperliche Merkmale aufweisen.
Die Gefährlichkeit entsteht nicht durch das Wesen der Tiere, sondern durch die Kombination aus Kraft, mangelnder Sozialisation, falschem Umgang oder fehlender Kontrolle, so die Tageszeitung. Die Gesetzgebung schreibe daher Leine, Maulkorb, Lizenz und Versicherung verpflichtend vor – zum Schutz des Umfelds und des Tieres selbst.













