
Die balearische Landesregierung will zunächst an der 30-Minuten-Regelung für private Chauffeurdienste wie Uber festhalten. Nach Darstellung des stellvertretenden Ministerpräsidenten Antoni Costa (Volkspartei PP) wolle man abwarten, bis sich der Oberste Spanische Gerichtshof zu diesem Thema äußere. Mit der 30-Minuten-Regelung sind Fahrer von Uber und Co. verpflichtet, zwischen dem Zeitpunkt der Auftragsannahme und der Abholung des Kunden eine Frist von einer halben Stunde verstreichen zu lassen. Zuletzt hatte die Landesregierung angekündigt, diese und andere Einschränkungen für die privaten Fahrdienste im Rahmen einer angestrebten Gesetzesänderung abzuschaffen.
Vize Costa sprach am Donnerstag einen ähnlichen Fall an, den der Oberste Spanische Gerichtshof im zurückliegenden Februar zugunsten der privaten Fahrdienste entschieden hatte. In dem Fall kippte das Gericht eine 30-Minuten-Regelung der baskischen Landesregierung. Allerdings, so Costa, gebe es zwischen beiden Fällen einen Unterschied: Im Baskenland habe die Landesregierung diese Einschränkung seinerzeit per Dekret am Landtag vorbei eingeführt, auf den Balearen sei sie in ein Gesetz verpackt.
Doch es geht nicht nur um dieses Zeitfenster, dass herkömmlichen Taxifahrern weiterhin einen Vorteil gegenüber der Chauffeurdienste garantieren soll. Es gehe, so Costa, auch um die zahlenmäßige Beschränkung der neuen Konkurrenz, die ausschließlich über App mit ihren Kunden in Verbindung steht. Derzeit gilt, dass auf eine VTC-Lizenz 30 herkömmliche Taxilizenzenkommen müssen. Daher arbeite die für Mobilität verantwortliche Ministerin Marta Vidal (Volkspartei) an Gesetzesvorlagen, die eine „eine Antragsflut“ für solche Genehmigungen verhindern sollen. Denn auch diese Einschränkung hatte jüngst ein Gericht in Katalonien gekippt.
Laut Landesregierung sind in diesem Jahr bereits mehr als 11.000 Anträge für eine Chauffeurlizenz bei der zuständigen Behörde eingegangen – um die 8.000 für Ibiza und rund 3.000 für Mallorca.