Das balearische Parlament hat am Montag einer Gesetzesvorlage zugestimmt, die der Landesregierung einen rechtlichen Rahmen bei der Verhängung von Ausnahmeverordnungen im Fall von Pandemien und ähnlichen Situationen verleiht. Notwendig war dafür eine Änderung des Gesetzes für Öffentliche Gesundheit (Ley de Salud Pública, vergleichbar mit dem deutschen Infektionsschutzgesetzes, Anm. d. Red.), berichtet die Tageszeitung Diario de Ibiza. Damit erhält die Landesregierung eine klar definierte rechtliche Handhabe bei der Verhängung von Hygienemaßnahmen, etwa bei Einschränkungen der Bewegungsfreiheit für Personen, Auflagen für den Betrieb von Gastronomiebetrieben oder Beschränkungen der sozialen Kontakte. Die oppositionelle Volkspartei PP äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes und legte den Verdacht nahe, dass es in Teilen nicht verfassungskonform sein könnte.
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