
Die Europäische Verbraucherorganisation BEUC hat bei der EU-Kommission und der Netzwerkstelle für Verbraucherschutz (CPC) eine Klage gegen sieben Fluggesellschaften eingereicht, darunter Ryanair, Vueling, Volotea, EasyJet, Wizzair, Norwegian und Transavia. Hintergrund ist die ihrer Meinung nach unrechtmäßige Erhebung von Gebühren für Handgepäck.
Wie die Tageszeitung Periódico de Ibiza y Formentera berichtet, fordert die BEUC eine EU-weite Untersuchung der gängigen Praktiken im Luftverkehr. Der BEUC-Direktor Agustín Reyna erklärte, die Airlines würden nicht nur gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2014 verstoßen, sondern auch systematisch Verbraucherrechte missachten. Damals hatte der EuGH entschieden, dass ein Handgepäckstück mit „vernünftigem Maß“ nicht zusätzlich berechnet werden darf, sofern Sicherheitsanforderungen eingehalten werden.
Verbraucherschutzorganisationen aus 12 Ländern, insgesamt 16 an der Zahl, unterstützen die Klage. Ziel sei es, bei der aktuellen Überarbeitung der EU-Fluggastrechteverordnung festzuschreiben, welche Leistungen zwingend im Basispreis eines Flugtickets enthalten sein müssen. Laut BEUC gehen die meisten Passagiere davon aus, dass ein kleines Gepäckstück und ein normales Handgepäck im Preis inbegriffen sind.
Bereits im November 2024 hatte die spanische Regierung fünf Airlines – darunter Ryanair, Vueling und EasyJet – mit Geldstrafen in Höhe von 179 Millionen Euro belegt. Grund war ebenfalls das unerlaubte Kassieren für Handgepäck. Diese Entscheidung wurde von den Fluggesellschaften angefochten und liegt seit Januar zur Prüfung bei der EU-Kommission. Laut Informationen der Nachrichtenagentur Europa Press hat die spanische Regierung die angeforderten Unterlagen inzwischen eingereicht. Eine Entscheidung steht noch aus.