
Die Stadtverwaltung von Ibiza hat sich mit der Asociación de Músicos de Ibiza, der Musikervereinigung von Ibiza, auf neue Bedingungen für künstlerische Darbietungen im öffentlichen Raum geeinigt. Laut der Tageszeitung Periódico de Ibiza y Formentera können Musiker und Künstler ihre Anträge vom 21. April bis zum 12. Mai stellen – entweder online oder über das Bürgerbüro.
Erlaubt sind Auftritte an 20 verschiedenen Standorten in Dalt Vila, La Marina, am Hafen und in ses Figueretes – montags bis donnerstags sowie sonntags von 19:00 bis 22:00 Uhr, freitags, samstags und an Feiertagsabenden von 12:00 bis 15:00 Uhr und von 20:00 bis 23:00 Uhr. Wichtig: Die Darbietungen dürfen keine Ruhestörung verursachen.
Ein rotierendes System wird eingeführt: Künstler dürfen nur 60 Minuten lang auftreten und müssen danach ihren Platz freigeben. Ein Ort darf nicht mehrmals bespielt werden.
Erlaubt sind ausschließlich akustische Auftritte – ohne Lautsprecher oder Verstärker. Instrumente wie Trommeln, Becken oder Schlagzeuge ohne Dämpfer sowie Trompeten ohne Dämpfung und generell laute Instrumente sind verboten. Erlaubt sind auch Pantomime oder Theater, jedoch ebenfalls ohne technische Verstärkung.
Bei Verstößen gegen die Regeln drohen Geldstrafen: leichte Verstöße kosten 100 Euro, mittlere zwischen 100 und 500 Euro und schwere Verstöße bis zu 2.000 Euro.
Neu ist, dass die Lizenzen dieses Jahr für neun Monate gelten, also bis Dezember. Laut Álex Minchiotti, Stadtrat für Handel und Märkte, soll damit die Saison verlängert und das Stadtleben auch nach Oktober belebt werden.
Die Zulassung erfordert bestimmte Nachweise: Musiker können entweder ihre Ausbildung oder Empfehlungsschreiben von Kulturinstitutionen, Veranstaltern oder Fachpersonen vorlegen. Die Schreiben werden nach Relevanz, Nachvollziehbarkeit und Inhalt bewertet.
Zusätzlich wird die künstlerische Qualität nach Originalität, Innovation und Kreativität beurteilt. Eine Kommission vergibt Punkte von 0 bis 4. Um zugelassen zu werden, müssen Bewerbungen mindestens 6 von 17 Punkten erreichen.
Künstler, die eine Lizenz erhalten, müssen anschließend ihre Akkreditierungskarte abholen. Dazu sind Nachweise über Haftpflichtversicherung, Sozialversicherung und die bezahlte Nutzungsgebühr vorzulegen.














