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Kein Aufschub für Fahrzeugregelung: Ab 1. Juni wird kontrolliert

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Stau auf der Umgehungsstraße, Archivbild. | Foto: TONI ESCOBAR, Diario de Ibiza

Wie die Tageszeitung Diario de Ibiza berichtet, tritt ab dem 1. Juni die Begrenzung der Einfahrt und des Verkehrs von Fahrzeugen ohne Wohnsitz oder steuerlichen Sitz auf Ibiza in Kraft. Ausgenommen sind bestimmte Sonderregelungen, doch wer keine Genehmigung hat, riskiert Bußgelder zwischen 1.000 und 10.000 Euro – bei Wiederholung sogar bis zu 30.000 Euro.

Laut Mariano Juan, dem ersten Vizepräsidenten des Consell, ist kein offizieller Übergangszeitraum vorgesehen. Die Anzeigen durch Kommunalpolizei oder Verkehrsinspektoren werden direkt zur Einleitung eines Verfahrens führen. Auch Kennzeichenkameras an Hafen, Flughafen und in Ortszentren sollen zur Überwachung beitragen.

Bis 2026 wird der Inselrat keine eigenen Kameras einsetzen können. Aktuell läuft noch die Ausschreibung für deren Anschaffung und Installation. Bis dahin sollen Kooperationen mit den Gemeinden für den Zugang zu bestehenden Systemen geschlossen werden.

Trotzdem gehe man davon aus, dass die Polizei nicht direkt am ersten Tag zur Tat schreiten werde. „Das ist klar“, so Juan, der betont, dass man die Bevölkerung zuerst informieren müsse. Geplant sind Informationskampagnen, u. a. mit Flyern für Autofahrer. Dennoch sei das Gesetz gültig und seit Monaten in den Medien präsent.

Ein gesetzlich festgelegter Aufschub sei laut Juan nicht vorgesehen. Zwar gebe es verwaltungsrechtliche Urteile, die eine Abwägung im Einzelfall erlauben, doch sei nicht davon auszugehen, dass ein Monat lang nicht sanktioniert werde.

Auch hänge das weitere Vorgehen vom Ermessen der Beamten ab. Sobald eine Anzeige vorliegt, werde ein Verfahren ohne Ausnahme eingeleitet. Erst im Verlauf könne ein Instrukteur entscheiden, ob Unwissenheit berücksichtigt wird.

Bereits im Februar hatten sich die Gemeinden mit dem Consell darauf geeinigt, dass Polizeikontrollen bei Wohnmobilen und Campern auf ländlichen Flächen durchgeführt werden sollen. Ab Juni drohen auch dort Strafen zwischen 10.000 und 30.000 Euro, wenn keine Reservierung auf einem offiziellen Campingplatz vorliegt.

 

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