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Tierschutz

Katzenkolonien: Sant Antoni nimmt Stellung auf Kritik der Tierschützer

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Katzen in Ibiza, Archivbild. Quelle: Periódico de Ibiza y Formentera

Das Rathaus von Sant Antoni hat auf die Forderungen der Tierschutzpartei PACMA reagiert (wir berichteten gestern, Anm. d. Red.). Diese hatte zuvor kritisiert, dass das Konsistorium seiner Pflicht zur Registrierung von Katzenkolonien nicht nachkomme.

Laut Informationen der Tagezeitung Periódico de Ibiza y Formentera betonte das Rathaus, dass seit Juli 2023 ein umfassendes Programm zum ethischen Umgang mit Straßenkatzen umgesetzt werde. Es basiert auf dem am 13. Juli 2023 verabschiedeten Beschluss der Lokalregierung und beinhaltet die Anwendung des CER-Modells (Einfangen, Sterilisieren, Zurückbringen) sowie bei sozialen Tieren das CEA-Modell (Einfangen, Sterilisieren, Vermitteln).

Seit Einführung des Programms sei es gelungen, rund 20 % der Straßenkatzen einzufangen, zu sterilisieren, zu chippen und zu vermitteln, so das Konsistorium. Die Zahl der frei lebenden Tiere habe sich dadurch deutlich reduziert.

Mehr als hundert Standorte, an denen sich Katzenkolonien aufhalten, seien inzwischen kartiert. Doch nicht alle dieser Kolonien erfüllten die Voraussetzungen für eine offizielle Registrierung. Das Programm schreibt unter anderem vor, dass Kolonien einen Mindestabstand von 500 Metern zu Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Altenheimen, Spielplätzen, Friedhöfen und Naturparks einhalten müssen.

Auch dürfen sie nicht in der Nähe stark befahrener Straßen, in Kreisverkehren oder in Schutzgebieten wie Es Amunts oder Serra Grossa angesiedelt sein. Ebenfalls ausgeschlossen seien ländliche Gebiete, Bereiche des Red Natura 2000 und Orte, an denen geschützte Eidechsenarten vorkommen.

Zudem sei auf Beschwerden aus der Nachbarschaft sowie aus dem Bereich Gastronomie und Lebensmittelbetriebe Rücksicht zu nehmen, wenn Katzen sich Zugang zu deren Einrichtungen verschaffen.

Das Rathaus betonte abschließend, dass auch ohne offizielle Registrierung tierärztliche Versorgung für verletzte oder kranke Katzen gewährleistet sei. Man halte sich an die spanische Tierschutzgesetzgebung (Ley 7/2023), die seit dem 29. September 2023 in Kraft ist, aber bislang noch nicht vollständig geregelt wurde.

 

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