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Fluggastrechte

Kaputter Koffer vom Gepäckband: Balearen-Regierung darf Airlines mit Bußgeldern belegen

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So fängt der Urlaub schlecht an: kaputter Koffer bei Ankunft auf Ibiza. Foto: Shutterstock

Die balearische Landesregierung ist berechtigt, bei Verstößen gegen Fluggastrechte Bußgelder gegen verantwortliche Fluggesellschaften auszusprechen. Zu diesem Urteil kam jetzt der Oberste Balearische Gerichtshof, meldete am Freitag die Tageszeitung Diario de Ibiza. In der vergangenen Legislaturperiode hatte die Balearen-Regierung die Airline Vueling mit fünf Bußgeldern in Gesamthöhe von 120.000 Euro belegt, weil diese sich geweigert hatte, die Verantwortung für zerstörte beziehungsweise verlorengegangen Gepäckstück zu übernehmen.

Der Zeitung zufolge hatten die betroffenen Passagiere bei Ankunft auf den Inseln gegenüber der Fluggesellschaft den Schaden an ihrem Gepäck jeweils reklamiert und Schadensersatz gefordert. Vueling weigerte sich nach Prüfung der Fälle jedoch, für die kaputten beziehungsweise gänzlich abhandengekommenen Koffer geradezustehen. Daraufhin schaltete sich über die offizielle Beschwerdestelle der Verbraucherschutzbehörde die Landesregierung ein und verhängte jeweilige Bußgelder in Gesamthöhe von 120.000 Euro.

Die Fluggesellschaft zog daraufhin vor Gericht und erreichte die Annullierung eines der fünf Bußgelder. Die vier weiteren in Gesamthöhe von 70.000 Euro, so die Zeitung, seien aber unangetastet geblieben. Der Oberste Balearische Gerichtshof setzte dem anhaltenden Rechtsstreit nun ein Ende. Zuletzt hatten die Anwälte argumentiert, dass nicht die Landesregierung für die Sanktionierung zuständig sei, sondern die spanische Luftfahrtbehörde AESA. Das sahen die Richter jedoch anders. Somit bleibt der Fluggesellschaft keine andere Wahl, als die vier Bußgelder zu bezahlen. Das Geld, so die Zeitung, fließe in die Staatskasse und nicht auf das Konto der betroffenen Fluggäste.

Wichtig: Im Falle von Beanstandungen raten Verbraucherschützer Passagieren, sich von Mitarbeitern der Fluggesellschaft stets das offizielle Beschwerdeblatt (Hoja de reclamaciones) aushändigen zu lassen. Dies sollte noch vor Ort ausgefüllt und einem Repräsentanten der Airline übergeben werden, der den Empfang bestätigt. Ein Durchschlag sei für den Passagier bestimmt.

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