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Kostenlose Infoveranstaltung für Vermieter und Mieter

Juristin: Zahlreiche Zeitverträge sind „betrügerisch“

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Gerade einmal drei interessierte Personen haben sich am Donnerstagabend im Plenarsaal des Inselrats zu einer Informationsveranstaltung über rechtliche Aspekte für Vermieter und Mieter eingefunden. Zur Veranstaltung lud die Juristin Naihara Cardona, die ihr Wissen ansonsten der Inselbehörde als Direktorin im Bereich Raumplanung und touristische Infrastruktur zur Verfügung stellt, schreibt die Tageszeitung Diario de Ibiza. Enttäuscht zeigt sie sich ob der wenigen Besucher nicht, für die zweite Veranstaltung am 16. Februar erwartet Cardona bereits deutlich mehr Interesse. Ihr schwebt vor, diese Informationsabend im Zweiwochen-Rhythmus aufzuziehen, zu dringlich sei das Thema.

So fing sie vor diese drei Personen, allesamt Vermieter, an, über die jüngsten Änderungen im spanischen Mietgesetz zu referieren. Etwa darüber, dass neue Mietverträge nicht mehr über drei, sondern über fünf Jahre abgeschlossen werden. Danach, so Cardona, würden sich diese jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, bis insgesamt acht Jahre erreicht würden. Vorausgesetzt natürlich, beide Parteien wollen das Mietverhältnis fortsetzen. Sollte dies nicht der Fall sein, „haben Vermieter vier Monate vor Ende des Mietvertrags dem Mieter mitzuteilen, dass sie den Mietvertrag nicht verlängern mächten“, so die Juristin. Für Mieter setzte der Gesetzgeber eine Frist von zwei Monaten.

Zeitverträge, wie etwa die auf Ibiza äußert beliebten „Oktober bis Mai“-Verträge, sind der Juristin zufolge ausschließlich für Mieter vorgesehen, die ihren Wohnsitz nicht auf Ibiza haben. Sollten diese vom Vermieter zweckentfremdet werden, um in der Wohnung etwa Platz für eine deutlich einträglichere Saisonvermietung zu machen, spricht Cardona von „betrügerischen Verträgen“. Denn für all jene Mieter, die ihren Wohnsitz auf Ibiza haben, gelte das Fünf-Jahre-Gesetz, also das Recht auf einen Fünfahresvertrag.

Aber auch Mieter würden auf Ibiza gerne über ihre gesetzlich festgeschriebenen Rechte hinausgehen, sagt Cardona. Etwa wenn sie ohne Erlaubnis des Vermieters die Wohnung entweder ganz oder teilweise untervermieten. Um diese weitverbreitete Praktik zu vermeiden, rät die Juristin, sich die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages „genau anzusehen und solide Einkommensnachweise zu verlangen“.

Die nächste kostenlose Informationsveranstaltung mit Naihara Cardona findet am 16. Februar um 19 Uhr im Plenarsaal des Inselrats in der Avenida de España statt. Fragen aus dem Publikum sind nicht nur erlaubt, sondern auch erwünscht.

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