
Der Inselrat von Ibiza hat die geplante Reform des Ehegüterrechts einstimmig gebilligt. Damit soll das traditionelle Zivilrecht von Ibiza und Formentera an die Lebensrealität heutiger Familien angepasst werden. Der bereits vom Inselrat von Formentera bestätigte Entwurf wird nun dem balearischen Parlament vorgelegt. Dort soll er möglichst ohne Änderungen in einem vereinfachten Verfahren verabschiedet werden. Eine zentrale Neuerung betrifft Ehen mit Gütertrennung. Künftig soll ein Ehepartner bei einer Trennung eine finanzielle Entschädigung verlangen können, wenn er sich überwiegend um Haushalt und Familie gekümmert und dafür seine berufliche Entwicklung zurückgestellt hat. Ein solcher Ausgleich ist auch vorgesehen, wenn jemand dauerhaft und ohne angemessene Bezahlung im Unternehmen oder in der beruflichen Tätigkeit des Partners mitgearbeitet hat, berichtet die Tageszeitung Diario de Ibiza. Damit soll bislang unbezahlte Arbeit innerhalb einer Ehe stärker berücksichtigt werden.
Zugleich stärkt der Entwurf den hinterbliebenen Ehepartner. Nach dem als „any de plor“ bezeichneten traditionellen Recht darf dieser noch ein Jahr nach dem Tod des Partners in der gemeinsamen Wohnung bleiben, auch wenn die Immobilie bereits an die Erben übergegangen ist. Außerdem kann er den üblichen Hausrat wie Möbel, Bettwäsche, Geschirr und Haushaltsgeräte vor der Aufteilung der Erbschaft behalten. Schmuck, Kunstwerke, Sammlungen, Geld und Fahrzeuge sind davon ausgeschlossen. Erweitert werden zudem die traditionellen „espòlits“. Diese Eheverträge sollen künftig nicht nur Vereinbarungen über die Vermögensverhältnisse, sondern auch familiäre Regelungen, erbrechtliche Absprachen und Bestimmungen für eine mögliche Trennung enthalten können. Alle im Inselrat vertretenen Parteien unterstützten die Reform und bezeichneten sie als zeitgemäße Weiterentwicklung des pityusischen Zivilrechts.














