Sämtliche Gemeinden auf Ibiza liegen bei ihrem Vorhaben, einen Fahrplan für die Entfernung von Asbest aus öffentlichen Gebäuden zu entwerfen, bereits deutlich hinter dem gesetzlich festgelegten Zeitplan zurück. Vertreter der Gemeinden Sant Josep und Sant Antoni sagten gegenüber der Tageszeitung Diario de Ibiza, eine derartige Bestandsaufnahme, die den ersten Schritt darstellt, gebe es noch nicht. Aus dem Rathaus Sant Joan hieß es, in den öffentlichen Gebäuden der Gemeinde sei kein asbesthaltiges Material verbaut. „Daher müssen wir auch keines entfernen.“ Ein entsprechendes landesweites Gesetz trat im April 2022 in Kraft. Dies besagt, dass die Kommunen innerhalb eines Jahres, also bis April 2023, ein Register erstellen müssen, in dem alle öffentlich zugänglichen Gebäude, in denen asbesthaltiges Material verbaut ist, aufgelistet werden müssen. Ferner muss darin ein Zeitplan für die Entfernung des unter Krebsverdacht stehenden Materials genannt werden.
Santa Eulària hingegen will den Entfernungsprozess in die Hände einer externen Firma legen. Damit soll „Zeit und Personalaufwand eingespart“ werden. Allerdings stecke man noch immer in den Details für den notwendigen Ausschreibungsprozess fest. Etwas weiter sei man in Eivissa, wird dort behauptet. Auch dort habe man sich entschieden, den Prozess auszusourcen, so die Zeitung. Noch vor Jahresende sollen sowohl die Bestandsaufnahme sowie der Zeitplan für die Entfernung des Materials stehen.
Wie geht es nach dem ersten Schritt weiter? Die Kommunen, so heißt es in der Meldung, geben ihre Berichte an die „zuständigen Gesundheits-, Umwelt- und Arbeitsbehörden“ weiter. Dort würden die Inhalte dahingehend geprüft werden, dass der Asbest fachgerecht entfernt und anschließend entsorgt werde. Priorität bei der Entfernung des in Verruf geratenen Baumaterials hätten jene Gebäude, die viel und regelmäßig von Menschen frequentiert würden. Bis 2028 sollen aus allen öffentlichen Gebäuden auch letzte Asbestreste entfernt sein. In Spanien gilt seit 2001 ein absolutes Asbestverbot, was bedeutet, dass dieses Material weder hergestellt, vertrieben noch in irgendeiner Weise eingesetzt werden darf.