
Das Oberste Gericht der Balearen (TSJB) hat eine ursprünglich verhängte Geldstrafe von 165.000 Euro auf lediglich 3.001 Euro reduziert, so die Tageszeitung Diario de Ibiza. Betroffen ist ein Verfahren gegen eine lokale Veranstalterin, die im Jahr 2019 ohne entsprechende Genehmigung zahlreiche Events in einem Agrotourismusbetrieb durchgeführt hatte. Der Rechtsstreit fand statt zwischen dem Rathaus von Santa Eulària und der Promoterin. Zwar bestätigte das Gericht grundsätzlich die Illegalität der Veranstaltungen, doch wirtschaftlich bedeutet das Urteil eine deutliche Niederlage für die Gemeindeverwaltung. Die Sanktion war zunächst auf 165.000 Euro festgesetzt, später auf 30.001 Euro reduziert und nun gerichtlich nochmals massiv gesenkt worden.
Entgegen einer früheren Entscheidung eines Gerichts in Palma, das von einem sogenannten stillschweigenden Einverständnis der Gemeinde ausgegangen war, stellte das Gericht klar, dass eine solche Genehmigung nicht vorliegen konnte. Der Antrag der Veranstalterin sei nie vollständig gewesen. Nach den Feststellungen des Gerichts fehlten unter anderem ein vorgeschriebenes Lärmgutachten, zunächst auch eine Haftpflichtversicherung sowie ein zwingend erforderliches Gutachten der Direktion für Wasserressourcen, da sich der Veranstaltungsort in einer geschützten Zone befand. Ausschlaggebend für das Sanktionsverfahren war zudem die Arbeit des städtischen Ingenieurs. Dieser stellte über soziale Netzwerke fest, dass die tatsächliche Aktivität deutlich über die beantragten Termine hinausging. Während nur sieben Veranstaltungstage beantragt worden waren, fanden faktisch nahezu jedes Wochenende bis August Events statt – insgesamt rund 20 Veranstaltungen.
In den beim Rathaus eingereichten Unterlagen hatte die Organisatorin die Veranstaltungen als ruhige Treffen mit sanfter Musik beschrieben. Dennoch wertete die Gemeinde die Aktivität wegen ihrer Regelmäßigkeit als dauerhafte Großveranstaltung und leitete ein Verfahren wegen einer sehr schweren Ordnungswidrigkeit ein. Das Gericht folgte dieser Einstufung jedoch nicht. Für eine solche Qualifikation wären konkrete Kriterien notwendig gewesen, etwa ein Publikum von über 500 Personen, eine sehr große Veranstaltungsfläche oder nachgewiesene Lärmgrenzwertüberschreitungen. Laut Urteil fehlten dazu sowohl eine präzise Begründung als auch objektive Schallmessungen. Mangels ausreichender Nachweise stufte das TSJB die Aktivität lediglich als dauerhafte geringfügige Veranstaltung ein und setzte die Strafe unter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips auf das gesetzliche Minimum von 3.001 Euro fest.
Der Fall ist damit jedoch nicht abgeschlossen. Das Rathaus von Santa Eulària kündigte an, Berufung beim Obersten Gerichtshof einzulegen. Man sehe weiterhin ausreichende rechtliche Argumente, um die ursprüngliche Einstufung als sehr schwere Ordnungswidrigkeit zu verteidigen und damit ein klares Signal gegen die Verbreitung illegaler Veranstaltungen im Gemeindegebiet zu setzen.











