
Das zentrale Spanische Gericht hat den Abriss von elf Boots-Hütten sowie der Terrasse des Hostals Cas Mallorquí in Portinatx angeordnet. Damit wies das Gericht die Klage des Rathauses von Sant Joan gegen eine Entscheidung des spanischen Umweltministeriums zurück, so die Tageszeitung Diario de Ibiza. Die Gemeindeverwaltung kündigte an, den Rechtsweg fortzusetzen und will den Fall vor das oberste Gericht Spaniens, den Tribunal Supremo, bringen., um den Abriss noch abzuwenden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass sich die betroffenen Anlagen auf öffentlichem maritim-terrestrischem Küstengebiet befinden. Zudem werde dort ein privater Nutzungsanspruch über den allgemeinen Küstengebrauch gestellt. Dies rechtfertige sowohl die Ablehnung einer Konzession als auch die Wiederherstellung des öffentlichen Eigentums.
Die Geschichte des Falls beginnt im April 1969. Damals wurde eine erste Verwaltungskonzession erteilt, die es erlaubte, rund 260 Quadratmeter Küstengebiet im Hafen von Portinatx zu nutzen. Geplant waren der Bau von acht Boots-Hütten sowie einer Terrasse. Diese Konzession war auf 15 Jahre befristet, wurde jedoch bereits 1974 durch ministerielle Anordnung für erloschen erklärt. Mehr als vierzig Jahre später, im Juli 2003, stellte das Rathaus von Sant Joan bei der Küstenschutzbehörde einen neuen Antrag, um die inzwischen 11 bestehenden Hütten zu legalisieren. Deren Dächer wurden zugleich als Terrasse für das benachbarte Hostal genutzt. Im Februar 2004 wurde der Antrag öffentlich ausgelegt und erhielt positive Stellungnahmen sowohl von der Seefahrtsbehörde als auch vom balearischen Umweltministerium. Dennoch leitete die Küstenschutzbehörde das Verfahren Jahre später an die zuständige Generaldirektion weiter, da die Anlagen als unvereinbar mit dem Küstengesetz eingestuft wurden. Gleichzeitig wurde angeregt, angesichts ähnlicher Bauten auf den Balearen eine einvernehmliche Lösung zwischen den Verwaltungen zu suchen. Das Verfahren zog sich über Jahre hin. 2015 änderte Sant Joan seinen Antrag und beantragte eine 50-jährige Konzession sowie die Genehmigung von dringenden Erhaltungsarbeiten. Nach weiteren Anhörungen und Stellungnahmen erließ das Umweltministerium im Jahr 2021 schließlich die Entscheidung, die Konzession endgültig zu verweigern und den Abriss der Anlagen anzuordnen.
Das Rathaus focht diese Entscheidung vor der Audiencia Nacional an und argumentierte unter anderem mit einer unzureichenden Begründung sowie mit dem historischen und ethnologischen Wert der Varadero-Hütten als Bestandteil der traditionellen Küstenlandschaft Ibizas. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. In dem Urteil heißt es, die Verwaltungsentscheidung sei hinreichend begründet und lege die rechtlichen Gründe für die getroffene Lösung klar dar. Selbst im Fall eines Schutzstatus könne nur eine Einstufung als historisches Ensemble oder als Kulturgut von besonderem Interesse eine Ausnahme von der Anwendung des Küstengesetzes rechtfertigen. Besonders stützt sich das Gericht auf fotografische Beweise, die zeigen, dass sich die Hütten vollständig auf öffentlichem Küstengebiet befinden und die gesetzlich vorgeschriebene sechs Meter breite Durchgangszone für Fußgänger unterbrechen. Teilweise würden die Dächer als Terrassen genutzt und versperrten so den freien Zugang entlang einer kleinen, landschaftlich besonders reizvollen Sandbucht.
Im Juli 2024 hatte der Gemeinderat von Sant Joan beschlossen, den kommunalen Denkmalkatalog zu erweitern, um die Hütten stärker zu schützen. Ziel war es, diese architektonischen Elemente zu erhalten und Abrissanordnungen zu verhindern. Damals erklärte Bürgermeisterin Tania Marí, die Fischerhütten seien Teil der Geschichte und Identität der Gemeinde. Mit ihrem Schutz wolle man ein kulturelles Erbe bewahren und den Respekt vor traditionellen Strukturen fördern. Die Audiencia Nacional stellt nun jedoch klar, dass eine bloße Absichtserklärung oder ein noch nicht gewährter Schutzstatus keine rechtliche Wirkung entfaltet. Es sei ein Unterschied, ob ein Schutz beantragt werde oder ob die Hütten tatsächlich über einen der gesetzlich vorgesehenen Denkmalschutzstatus verfügten. Im Rathaus von Sant Joan ist man der Auffassung, dass die Hütten durch die Maßnahme von 2024 bereits als geschütztes Kulturgut einzustufen seien und ein Abriss daher nicht zulässig sei. Die Gemeinde kündigte an, weiter alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um die Rechte der Ibizenker, die ihre Fischerhütten seit Jahrzehnten oder gar Jahrhunderten pflegen, zu verteidigen.











