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Illegale Vermietung

Gericht kippt 20.000‑Euro‑Strafe für Vermietung auf Airbnb

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Archivbild einer Plenarsitzung der Insel-Regierung. / Foto: Marcelo Sastre, Diario de Ibiza

Eine Frau, die in Ibiza Zimmer ihres eigenen Wohnsitzes über Airbnb vermietet hatte, muss die vom Consell de Ibiza verhängte Strafe von 20.000 Euro nicht zahlen. Wie die Tageszeitung Diario de Ibiza berichtet, entschied das Verwaltungsgericht Nr. 2 in Palma, dass keine Ordnungswidrigkeit vorlag – da es sich nicht um die komplette Wohnung, sondern um einzelne Räume handelte.

Der Fall geht auf das Jahr 2021 zurück. Das Consell hatte ein Verfahren eingeleitet, weil die Vermieterin weder die erforderliche Driat‑Erklärung noch eine Eintragung ins Tourismusregister vorgelegt hatte. Nachdem ihr interner Einspruch abgelehnt worden war, zog Anwalt Michele Torciri vor Gericht – mit Erfolg. Die Richter stellten fest, dass die damalige Tourismusgesetzgebung nur die touristische Vermietung von ganzen Wohnungen regelte. Einzelne Zimmer seien ausdrücklich ausgenommen gewesen, bis eine spezifische Regelung geschaffen werde. Zudem handelt es sich auf Ibiza grundsätzlich nur bei Einfamilienhäusern um zulässige touristische Mietobjekte – eine reine Zimmervermietung in der Hauptwohnung falle jedoch nicht darunter.

Das Urteil erklärt die Strafe deshalb für rechtswidrig und hebt sie endgültig auf – ohne Möglichkeit eines weiteren Rechtsmittels. Während Anwalt Torciri betont, Betroffene hätten nun ein „festes Argument“ für zukünftige Einsprüche, widerspricht das Consell: Der Fall sei „sehr spezifisch“ und nicht auf andere Verfahren übertragbar. Zudem habe die jüngste Reform der Tourismusgesetzgebung jegliche touristische Vermietung in Mehrfamilienhäusern vollständig verboten.Der Inselrat verweist außerdem auf die neue EU‑Regelung (Verordnung 2024/1028), die vorschreibt, dass alle touristischen Vermietungen eine Registrierungsnummer besitzen müssen. Durch Absprachen mit Plattformen wie Airbnb würden irreguläre Anzeigen bereits systematisch entfernt. Abschließend stellt das Consell klar, dass dieses Urteil keine Tür für neue Einsprüche öffne, da die Rechtslage seit 2021 geändert worden sei und der Fall nicht dem Großteil der gegen illegale Vermietungen geführten Verfahren entspreche.

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