Der Oberste Balearische Gerichtshof hat die Erlaubnis zur Wiedereröffnung der Clubs an diesem Freitag bestätigt. Genauer gesagt segnete er die Impfpass-Pflicht für Nachtschwärmer ab, schreibt die Tageszeitung Diario de Ibiza. Damit steht einer Wiederaufnahme des ibizenkischen Nachtlebens am 8. Oktober rechtlich nichts mehr im Wege. Nach dem Willen der Landesregierung müssen Clubgäste vor dem Zutritt zu den Clubs den Impfpass vorzeigen. Darin ist zu entnehmen, ob sie komplett gegen Covid-19 geimpft sind, das Virus bereits überstanden haben oder einen PCR- beziehungsweise Antigentest gemacht haben.
In den Clubs herrschen weiterhin zum Teil strenge Corona-Regeln: Getränke dürfen nur im Sitzen zu sich genommen werden, nicht im Stehen an den Bars. Zum Tanzen darf der Mund- und Nasenschutz nicht abgenommen werden, zudem muss zum Nächsten ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. Die Clubs müssen überdies spätestens um fünf Uhr morgens schließen. Bislang hat nur das Amnesia angekündigt, seine Türen für eine Closing Party öffnen zu wollen.
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