
Nach Informationen der Tageszeitung Diario de Ibiza hat der Gemeinderat von Sant Antoni dem neu eröffneten Luxushotel Bonito Ibiza mit 252 Wohneinheiten die Aufnahme des Betriebs untersagt. Grund dafür sind städtebauliche Verstöße und fehlende Genehmigungen. Das Hotel ist ein aufwendig renoviertes Projekt auf dem Gelände des früheren Recó des Sol in der Gegend Sa Punta des Molí.
Laut einem technischen Bericht der Gemeinde sei die Erklärung über den Beginn der Aktivität (DRIA) „unwirksam“, da sie falsche oder unvollständige Angaben enthalte. Die Endabnahme der Bauarbeiten wurde verweigert, da diese noch nicht abgeschlossen seien. Damit sei die Voraussetzung für die DRIA nicht erfüllt. Zudem seien geplante Nutzungen wie Beachclub und Veranstaltungssaal laut Bebauungsplan an diesem Standort nicht zulässig.
Bereits im Ursprungsprojekt vor zehn Jahren waren diese Nutzungen als Nebenaktivitäten aufgeführt, mussten aber nach Beanstandung durch die Gemeinde entfernt werden. Kurz vor Eröffnung wurden sie jedoch in einer Überarbeitung erneut aufgenommen – ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht.
Eine Sprecherin der Gemeinde erklärt, dass kleinere Bauschäden wie ein Rohrbruch noch nicht behoben seien. Dennoch kontrolliere das Rathaus das gesamte Verfahren und fordere aktuell ergänzende Unterlagen an. Nach balearischem Gesetz wird ein Zeitraum von mindestens zwei Monaten zur Nachbesserung gewährt.
Trotzdem wurde den Hotelverantwortlichen mitgeteilt, dass der Betrieb ohne die Bauabnahme nicht zulässig sei. Wie die Sprecherin bestätigte, habe das Rathaus diese Information klar kommuniziert.
Bauherr Alberto Torres erklärte, dass die Bauarbeiten abgeschlossen seien und die Probleme nur einzelne Reparaturen betreffen. Die unzulässigen Nutzungen seien versehentlich durch ein altes Modernisierungsdokument ins Projekt gerutscht und würden korrigiert. Die Nebennutzung beschränke sich auf Restaurant, Cafeteria und Spa, wie sie auch in anderen Hotels üblich sei. Ein Betriebsstopp sei seiner Ansicht nach nicht notwendig, da die festgestellten Unregelmäßigkeiten nicht die Hauptnutzung betreffen würden.