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Vor Gericht

Frau beschuldigte DJ Guy Gerber – und muss jetzt in Haft

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DJ Guy Gerber. Foto: Diario de Ibiza

Eine Frau ist von einem Gericht auf Ibiza zu 15 Monaten und einem Tag Haft verurteilt worden. Laut der Tageszeitung Diario de Ibiza kam die zuständige Richterin zu einem eindeutigen Ergebnis: „Die behauptete Vergewaltigung hat nicht stattgefunden.“

Die Frau hatte im Jahr 2022 auf Instagram behauptet, DJ Guy Gerber habe sie während einer privaten Feier mit dem Medikament Rohypnol betäubt und anschließend vergewaltigt. Ihre Anschuldigungen verbreitete sie im Rahmen einer Kampagne unter dem Motto „our time is now“. Die Veröffentlichungen erzielten eine enorme Reichweite: Allein auf Instagram wurden sie laut Gericht von rund 900.000 Menschen geteilt.

Eine Anzeige bei der Polizei oder bei den Justizbehörden hatte die Frau jedoch zu keinem Zeitpunkt erstattet – weder unmittelbar nach dem angeblichen Vorfall noch in den darauffolgenden Jahren. Der angebliche Übergriff soll sich bereits im Jahr 2013 auf der griechischen Insel Mykonos ereignet haben.

Das Strafgericht Nummer 1 von Ibiza stellte nun fest, dass die Anschuldigungen wissentlich unwahr waren. In der Urteilsbegründung heißt es, dass zwischen der Frau und dem DJ einvernehmlicher Geschlechtsverkehr stattgefunden habe. Weder habe es eine Betäubung noch eine Einschränkung der Willensfreiheit gegeben, noch ließen sich Anzeichen für eine sexuelle Nötigung oder Gewalt feststellen. Die Richterin führte aus, dass das Verhalten der Angeklagten in mehreren Punkten nicht nachvollziehbar sei. So habe sie nach eigenen Angaben unter starken körperlichen Beschwerden gelitten, jedoch weder medizinische Hilfe in Anspruch genommen noch eine Untersuchung durchführen lassen, die den Einsatz von Rohypnol hätte belegen können. Auch habe sie weder Freunde noch andere anwesende Personen über einen mutmaßlichen Übergriff informiert.

Besonders wies das Gericht darauf hin, dass es an jeder inneren Logik fehle, einerseits keine Anzeige aus Angst oder fehlender Courage zu erstatten, andererseits jedoch über Jahre hinweg schwerwiegende Vorwürfe öffentlich in sozialen Netzwerken zu verbreiten. Hinzu komme, dass die Frau in einem Anwaltsbüro tätig gewesen sei und somit jederzeit Zugang zu juristischer Beratung gehabt habe. Die Frau wurde wegen fortgesetzter Verleumdung mit öffentlicher Wirkung verurteilt. Neben der Haftstrafe wurde sie verpflichtet, das vollständige Urteil für die Dauer von sechs Monaten über ihre eigenen Social-Media-Kanäle zu veröffentlichen – eine Maßnahme, die der DJ beantragt hatte.

Nach Auffassung des Gerichts verursachten die falschen Anschuldigungen erhebliche berufliche und wirtschaftliche Schäden für den DJ. Infolge der öffentlichen Vorwürfe seien mehrere hochdotierte Auftritte, darunter Engagements in Clubs auf Ibiza, abgesagt worden. Dennoch verzichtete der Musiker im Verfahren ausdrücklich auf die Geltendmachung einer finanziellen Entschädigung.

Die Richterin stellte zugleich klar, dass niemand verpflichtet sei, nach einer sexuellen Gewalttat Anzeige zu erstatten. Die Entscheidung, ob und wann eine Anzeige erfolgt, sei eine persönliche. Wer jedoch öffentlich konkrete Personen schwerer Straftaten bezichtige, müsse dies über die zuständigen Ermittlungsbehörden klären lassen, um sowohl die Wahrheit zu ermitteln als auch die Rechte der beschuldigten Person zu schützen.

 

 

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