
Der Inselrat von Formentera hat im Amtsblatt BOIB Nr. 88 vom 10. Juli 2025 die offiziellen Jagdzeiten und Sonderregelungen für die kommende Saison 2025/2026 bekanntgegeben. Laut der Tageszeitung Periódico de Ibiza y Formentera sollen diese Maßnahmen eine sichere, kontrollierte und naturverträgliche Jagdpraxis gewährleisten.
🐇 Kaninchen- und Hasenjagd
- Zeitraum: 13. Juli 2025 bis 8. Februar 2026
- 13. Juli bis 1. September: nur mit Hunden und ohne Schusswaffe an Donnerstagen und Sonntagen
- Ab 1. September: Jagdtage sind Dienstag, Donnerstag, Samstag, Sonntag und Feiertage
- Hasenjagd: identischer Zeitraum wie für Kaninchen
🥚 Halb-Schonzeit (Media Veda)
- Zeitraum: 24. August bis zum Start der allgemeinen Niederwildjagd
- Jagdreviere (Cotos): Ringeltaube (Columba palumbus) an Donnerstagen und Sonntagen, max. 15 Stück pro Jäger und Tag
- Freies Gelände: nur Sonntags, mit Genehmigung des Consell und des Eigentümergrundstücks, ebenfalls max. 15 Stück
🧃 Allgemeine Niederwildjagd
- Zeitraum: 19. Oktober 2025 bis 4. Januar 2026
- Zugvögel wie Drossel und Fasan: bis 8. Februar 2026 erlaubt
🔍 Zähljagden (ohne Tötung)
- Bis: 1. März 2026
- Nur in Reviergebieten erlaubt, max. 2 Hunde gleichzeitig pro Jäger, Verbot von Feuerwaffen und Knallgeräten
Die Jagd auf die Türkentaube (Streptopelia decaocto) ist während der gesamten Saison verboten.
Die Europäische Turteltaube (Streptopelia turtur) darf in Formentera im Rahmen eines speziellen Managementplans gejagt werden.
- Maximalquote für die ganze Insel: 25 Exemplare pro Saison
- Zugelassene Jagdtage: 24., 28., 31. August und 4. September 2025
- Begrenzung: max. 2 Exemplare pro Jäger und Tag
- Voraussetzungen:
- Genehmigung des Revierinhabers
- Verwendung nummerierter, vom Inselrat ausgestellter Marken
- Markierungspflicht direkt nach dem Erlegen am Bein des Tieres. Nicht gekennzeichnete Exemplare gelten als illegale Beute.
Der Inselrat erinnert daran, dass alle Maßnahmen dem Schutz der Artenvielfalt, der Sicherheit und der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften dienen. Weitere Informationen sowie Anträge auf Genehmigungen können beim Jagddienst des Consell eingeholt oder im BOIB Nr. 88 nachgelesen werden.















