
Das Plenum des Inselrats von Formentera hat eine erste Verordnung verabschiedet, die organisierte körperliche Aktivität in städtischen Parks der Insel regelt. Laut der Tageszeitung Periódico de Ibiza y Formentera schafft diese Maßnahme erstmals einen klaren rechtlichen Rahmen für Praktiken wie Yoga oder Pilates in öffentlichen Grünanlagen. Die Entscheidung wurde vom Regierungsteam unterstützt, während sich die Opposition sowie der fraktionslose Inselrat der Stimme enthielten. Ziel der von der Sportbehörde eingebrachten Initiative sei es, Zusammenleben, Sicherheit der Nutzer und eine faire Nutzung der Grünflächen zu gewährleisten.
Die neue Regelung sieht ein System vorheriger Genehmigungen vor und begrenzt die Teilnehmerzahl auf maximal zwölf Personen. Voraussetzung sind zudem eine Haftpflichtversicherung sowie die Eintragung in das Register für körperliche und sportliche Aktivitäten. Ergänzt wird die Verordnung durch ein gestaffeltes Sanktionssystem, um nicht genehmigte Aktivitäten, Lärmbelästigungen oder Schäden am Stadtmobiliar zu verhindern.
Zunächst sind für diese Aktivitäten der Parque Illes Pitiüses (La Savina), der Kinderpark Frank Jackson (Sant Francesc), der Parque de ses Bardetes sowie der Calisthenics-Bereich des Skateparks vorgesehen. Der Inselrat behält sich jedoch vor, diese Orte je nach Bedarf zu erweitern oder anzupassen.
Der Sportdezernent und dritte Vizepräsident, Hugo Martínez, bezeichnete die Verordnung als notwendige und vernünftige Maßnahme angesichts der zunehmenden Nutzung der Parks für angeleitete Aktivitäten. Man schaffe Ordnung, um Zusammenleben, Rechtssicherheit und Chancengleichheit für alle Fachkräfte und Einrichtungen zu gewährleisten. Die Regelung schränke den Sport nicht ein, sondern mache ihn vereinbar mit Erholung, Kinderspiel und freier Nutzung der Parks. Formentera setze auf eine aktive und gesunde Insel, zugleich aber auf Ordnung und Respekt im öffentlichen Raum.
Ausdrücklich untersagt ist die Ausübung von Kampfsportarten in öffentlichen Parks, da hierfür spezielle Sicherheitsbedingungen erforderlich seien. Dafür stellt der Inselrat kommunale Sportanlagen wie das Polideportivo Antoni Blanc zur Verfügung. Der Sanktionsrahmen sieht Bußgelder von 100 bis 3.000 Euro sowie bei Wiederholung oder schwerem Risiko eine vorübergehende Aussetzung der Aktivität vor. Der Text ist als anpassungsfähige Verordnung konzipiert und kann künftig neuen gesellschaftlichen und sportlichen Entwicklungen Rechnung tragen.















