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Endgültiges Aus für die Marke „Space Ibiza“?

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Archivbild der Terrasse des ehemaligen Nachtclubs Space in Platja d’en Bossa. | Quelle. Diario de Ibiza

Die Gruppe Fiesta Hotels & Resorts, Teil der Grupo Empresas Matutes, auch den zweiten Rechtsstreit gegen Pepe Roselló um die Marke Space Ibiza gewonnen hat. Das Provinzgericht von Valencia wies den Einspruch von Space Ibz Planet SL zurück und bestätigte damit die Nichtigkeit der Marke „Space Ibiza“, da sie zu Verwechslungen mit „Space Ibiza Dance“ führen könne.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Marken klanglich nahezu identisch seien und sich auch grafisch ähneln – insbesondere durch die Verwendung von Stern und Kugel in Form und Platzierung. Dadurch bestehe eine Verwechslungsgefahr beim Publikum, weshalb die Koexistenz beider Marken ausgeschlossen sei.

Neben „Space Ibiza“ wurden laut der Tageszeitung Diario de Ibiza auch weitere Marken wie „Space Dance Barcelona“, „Space Bossa Beach“ oder „Space Ibiza Festival“ für nichtig erklärt. Gegen dieses Urteil ist noch eine Kassationsklage möglich.

Roselló hatte im Verfahren auch versucht, den Markenschutz für „Space Ibiza Dance“ sowie für „The Hotel Space Ibiza by Fiesta“ wegen angeblich fehlender Nutzung aufheben zu lassen. Doch sowohl das Handelsgericht in Valencia als auch die Berufungsinstanz lehnten dies ab.

Das Gericht stellte klar, dass die Nutzungslizenz für „Space Ibiza Dance“ ausschließlich an die Laufzeit des Mietvertrags der legendären Diskothek in Platja d’en Bossa gebunden war. Ein 2008 geschlossener Vertrag hatte Matutes die Marke übertragen, allerdings nur für die Dauer der Vermietung. Nach Ende des Mietverhältnisses 2016 hatte Fiesta Hotels 2019 gerichtlich die Eigentümerrechte zurückerhalten.

Ein Versuch Rosellós, durch den Hinweis auf angeblich punktuelle Nutzungen wie ein einzelnes Event auf Teneriffa oder Werbebanner beim Ushuaïa Hotel einen umfassenden Gebrauch der Marke zu belegen, überzeugte das Gericht nicht.

Die Richter betonten, dass Fiesta Hotels nie die Absicht hatte, Roselló eine allgemeine oder dauerhafte Nutzungserlaubnis für weitere Markenregistrierungen zu geben. Die Genehmigung bezog sich ausschließlich auf die Nutzung für den Betrieb der Diskothek im gemieteten Lokal. Nach Vertragsende mussten laut Vereinbarung alle Marken mit Konfliktpotenzial eingestellt werden.

Damit muss die von Roselló geplante Weiterverwendung des Markennamens Space Ibiza eingestellt und die Bezeichnung geändert werden.

 

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