
Die Justiz hat die Schließung der Terrasse eines Restaurants an der Platja d’en Bossa bestätigt. Das betroffene Lokal konnte vor dem Obersten Gerichtshof der Balearen nicht nachweisen, dass durch die Maßnahme Grundrechte verletzt wurden, so die Tageszeitung Diario de Ibiza. Das Gericht wies die Klage des Unternehmens vollständig ab und bestätigte damit eine frühere Entscheidung aus dem November. Die Betreiber hatten argumentiert, sie seien im Vergleich zu anderen Strandlokalen diskriminiert worden, da nur ihnen die Nutzung der Terrasse untersagt worden sei. Zudem beriefen sie sich auf eine Verletzung von Gleichheitsrecht, Ehre und effektiven Rechtsschutz. Die Richter folgten dieser Argumentation jedoch nicht. Sie stellten klar, dass ein bloßer Verweis auf Grundrechte nicht ausreiche, sondern konkret belegt werden müsse, inwiefern diese tatsächlich verletzt worden seien. Zudem habe die Schließung auf fehlenden Genehmigungen für diesen Teil des Betriebs basiert. Auch der Vorwurf einer Ungleichbehandlung wurde zurückgewiesen. Das Gericht betonte, dass das Gleichheitsprinzip nicht dazu dienen könne, mögliche illegale Situationen in anderen Betrieben zu rechtfertigen. Eine Verletzung der Ehre sah das Gericht ebenfalls nicht, da die geltend gemachten Schäden wirtschaftlicher Natur seien. Mit dem Urteil ist das Verfahren jedoch noch nicht endgültig abgeschlossen. Das Unternehmen kann weiterhin Rechtsmittel einlegen.











