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Einschränkungen nur in der Gastronomie

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Das Urteil des Obersten Spanischen Gerichtshofs vom Donnerstag (Ibiza Live Report berichtete) bedeutet das sofortige Aus für die nächtliche Ausgangssperre und zahlenmäßige Einschränkungen bei privaten Zusammenkünften. Die Richter in Madrid sprachen dagegen den Corona-Maßnahmen in der Gastronomie, und damit den Einschränkungen, was die Höchstzahl in Restaurants und Bars betrifft, ihre Rechtmäßigkeit aus. Auch obliegt es der Landesregierung weiterhin, nach ihrem Befinden Corona-Kontrollen an Häfen und Flughäfen durchzuführen, schreibt die Tageszeitung Diaro de Ibiza in ihrer Ausgabe vom Freitag. „Wir werden das Urteil natürlich akzeptieren und umsetzen, auch wenn wir anderer Meinung sind“, kommentierte Regierungssprecher Iago Negueruela den Richterspruch aus Madrid.

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