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Tierschutz

Einschläferung von Hündin Ikram vorläufig gestoppt

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Das ist Ikram. Foto: Ayuntamiento de Ibiza, Periódico de Ibiza y Formentera

Die italienische Mastiff-Hündin Ikram darf vorerst weiterleben. Das Oberste Gericht der Balearen (Tribunal Superior de Justícia de les Illes Balears, TSJIB) hat die angeordnete Einschläferung des Tieres vorläufig ausgesetzt und damit einem Antrag der Stadt Ibiza stattgegeben. Laut Angaben der Tageszeitung Periódico de Ibiza y Formentera bleibt die Hündin weiterhin in Quarantäne im Tierschutzzentrum Sa Coma, bis über das laufende Verwaltungsverfahren endgültig entschieden wird. Nach Ansicht des Gerichts lassen sich der Schutz der öffentlichen Gesundheit und das Wohl des Tieres in diesem Fall miteinander vereinbaren. Ikram befindet sich vollständig isoliert unter ständiger veterinärmedizinischer Überwachung, sodass nach Auffassung der Richter derzeit keine Gefahr für die Bevölkerung besteht. Gleichzeitig wäre eine Tötung unumkehrbar, falls sich die Anordnung später als rechtswidrig herausstellen sollte.

Die Geschichte der Hündin begann im April 2025. Damals erreichte sie gemeinsam mit ihrem Besitzer auf einem Migrationsboot aus Algerien die Küste Ibizas. Nach ihrer Unterbringung in Sa Coma stellten die Mitarbeiter fest, dass das Tier keinerlei Symptome einer Tollwuterkrankung zeigte. Auch sichtbare Bissverletzungen, die auf eine mögliche Infektion hätten hindeuten können, wurden nicht festgestellt. Trotzdem ordnete die Generaldirektion für Öffentliche Gesundheit der Balearenregierung die sofortige Einschläferung an. Begründet wurde dies allein damit, dass Algerien als Land gilt, in dem Tollwut weiterhin endemisch vorkommt. Die Stadt Ibiza widersprach dieser Entscheidung jedoch entschieden. Nach Auffassung der Stadtverwaltung war das Risiko einer Erkrankung aufgrund des jungen Alters der Hündin, ihres Gesundheitszustands und der vollständigen Isolation äußerst gering.

Daraufhin legten die städtischen Rechtsdienste Rechtsmittel gegen die Anordnung ein und beantragten eine gerichtliche Aussetzung. Nun folgte das Gericht dieser Argumentation. In seiner Entscheidung betont das TSJIB, dass die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen ausreichend seien, um jedes Risiko für die Bevölkerung auszuschließen. Wie die Tageszeitung Periódico de Ibiza y Formentera weiter berichtet, übernimmt die Stadt Ibiza auch künftig sämtliche Kosten für Unterbringung, Versorgung und tierärztliche Betreuung. Bereits kurz nach ihrer Ankunft hatte die Gemeinde eine notwendige Operation an beiden Augen finanziert. Dabei wurde ein sogenanntes „Cherry Eye“, ein Vorfall der Nickhautdrüse, behandelt. Der für Tierschutz zuständige Stadtrat Manuel Jiménez erinnerte daran, dass die Stadt bereits im Juni 2025 offiziell die Verantwortung für Ikram übernommen hatte. Grundlage dafür war ein Gutachten des spanischen Landwirtschaftsministeriums, das bestätigte, dass die Hündin ohne Erfüllung der vorgeschriebenen europäischen Einreisebestimmungen für Heimtiere nach Spanien gelangt war. Gleichzeitig verwies das Ministerium darauf, dass die spanischen Gemeinden nach dem Tierschutzgesetz für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung herrenloser oder schutzbedürftiger Tiere zuständig sind. Die Stadt Ibiza sieht sich deshalb in ihrem Vorgehen bestätigt. Für Ikram bedeutet die aktuelle Entscheidung zunächst einen wichtigen Aufschub – ihr Schicksal wird nun in einem späteren Gerichtsverfahren endgültig geklärt.

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