
… Entwarnung! Die Gesundheitsministerin der Balearen, Manuela García, erklärte gestern nach der am frühen Morgen einberufenen Dringlichkeitssitzung des Interterritorialen Gesundheitsrates, dass die Mehrheit der Autonomen Gemeinden der Meinung sei, dass immer noch ein Arzt erforderlich sei, für die Feststellung einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Bezüglich der Anordnung der Maskenpflicht in Gesundheitszentren wies die Gesundheitsverantwortliche darauf hin, dass die epidemiologische Situation auf den Balearen dies nicht erfordere, wie die Tageszeitung diario de Ibiza berichtet.
Wir seien in genau der gleichen Situation wie im vergangenen Jahr und es gäbe derzeit keine Anzeigen eines Zusammenbruchs (der Gesundheitsressourcen), heißt es demnach. Die Inzidenz von Atemwegserkrankungen auf den Inseln läge derzeit bei 260 Fällen pro 100.000 Einwohner, was im Hinblick auf die allgemeine Grippe die Zahl noch einmal auf 60 Fälle sinken lässt. Der Bestand an Masken in den Gesundheitszentren der Inseln, sowohl chirurgische als auch FFP2-Masken sei, gewährleistet. Dasselbe beträfe die Beatmungsgeräte: Patienten, die sie benötigen, würden selbstverständlich die Behandlung erhalten.
Nach dieser, vorliegender epidemiologischen Situation auf den Inseln sei „derzeit keine Maskenpflicht erforderlich“, wie García betonte, allerdings auch die Bedeutung der Prävention zur Vermeidung von Infektionen und wie wichtig es sei, sich impfen zu lassen, die Hände zu waschen, Einwegtaschentücher zu verwenden und Masken zu tragen, wenn man Symptome einer Atemwegsinfektion hat.