Ehemalige Standbesitzer des Kunsthandwerksmarktes in Sant Joan versuchen es jetzt über den Rechtsweg: Nach Darstellung der Tageszeitung Diario de Ibiza hat die Gruppe eine Verwaltungsklage gegen die Gemeinde angestrebt. Darin sehen sie sich bei der Vergabe der neuen Verkaufsplätze „diskriminiert und übergangen“. In ihren Augen haben sie das Recht, nach der Neugestaltung des Marktes ihre angestammten Stände zu behalten. Der Sammelklage schlossen sich neun ehemalige Standbetreiber an, die bei der neuen Vergabe vor wenigen Monaten nicht berücksichtigt worden waren.
Manche der ehemaligen Standbetreiber waren Medienberichten zufolge seit 2012 mit dabei und verdienten sich mit dem Verkauf ihrer zumeist selbst hergestellten Waren den Lebensunterhalt. Die Klägerin Paola Podesta, die nach der Umgestaltung ohne Stand blieb, kritisierte zudem die Ausschreibungsbedingungen der Gemeinde. Darin seien mehrere Kriterien nicht nur „diskriminierend“, sondern zudem von „subjektiver“ Auslegung gewesen. An den Modalitäten der Ausschreibung kritisiert die Gruppe unter anderem den Umstand, dass es keine Frist zum Einspruch gegeben habe.
Unterm Strich vertritt die Gruppe die Ansicht, dass infolge verschiedener Irregularitäten bei der Ausschreibung der neuen Verkaufsstände diese letztlich unwirksam sei. Dieser Umstand habe zur Folge, dass jene Lizenzen, die bis 2020 Gültigkeit hatten, weiterhin Bestand hätten. Die Gemeinde verwies dagegen auf die Rechtmäßigkeit des Ausschreibeprozesses. „Für die 95 Stände gab es 150 Bewerber. Das heißt, es gab nicht für alle Platz“, sagte die Gemeindesprecherin Carmen Rodríguez der Zeitung. Wer sich für einen Stand bewarb, habe damit gleichzeitig die Ausschreibebedingungen akzeptiert.