Eine bislang in Spanien wenig beachtete Form des Wohnens ist auf Ibiza derzeit groß in Mode: die Wohngemeinschaft. Allerdings weniger aus romantischen Gründen, sondern aus der Not geboren. Zu diesem Ergebnis kam jetzt eine Studie, die von dem ehemaligen Generaldirektor des balearischen Wohnungsbauministeriums, Eduardo Rosby, zusammengestellt wurde. Rosby zufolge bleibt angesichts der exzessiv hohen Preise vielen Wohnungssuchenden keine andere Wahl, als mit einem Zimmer statt einer ganzen Wohnung vorlieb zu nehmen.
In seiner Studie hob Rosby, der gegenwärtig als Berater des spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez tätig ist, unter anderem hervor, dass einzeln vermietete Zimmer einen zunehmend höheren Anteil am Angebotsmarkt ausmachten. So seien am Stichtag der Erhebung 231 (25 Prozent) von insgesamt 869 Mietangeboten auf Zimmer entfallen, berichtete die Tageszeitung Periódico de Ibiza y Formentera über die Studie. Vom Gesamtangebot, so Rosby, müsse man zudem weitere 200 Anzeigen abziehen, weil diese klar in die Kategorie „Saisonvermietung“ fielen: In diesen Fällen liege die monatliche Miete über 3.000 Euro und sei für eine Durchschnittsfamilie auf Ibiza oder den Nachbarinseln unerschwinglich. Fazit: Unterm Strich machten Zimmer 40 Prozent des gesamten Mietangebots aus.
Wenn das Angebot knapp ist, gehen die Preise nach oben, dieser Grundregel der Marktwirtschaft gilt auf Ibiza mehr denn anderswo. Für die Partyinsel errechnete Rosby Zimmerpreise, die zwischen 1.085 Euro (Eivissa) und 1.849 Euro (Santa Eulària) liegen. Zum Vergleich: In Palma de Mallorca, so ist der Studie zu entnehmen, kostet ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft im Mittel 570 Euro, in Hauptstadt Madrid sogar noch elf Euro weniger.
Den Gesetzgeber sieht Rosby auf diesen neuen Trend wenig vorbereitet. Mietbeihilfen für junge Menschen bis 35 Jahre gebe es zwar auf den Balearen, diese würden aber an Mietverträge für komplette Wohnungen gebunden sein. Auch drängte er die Politik zur Formulierung von mehr rechtlichen Garantien für Mieter von einzelnen Zimmern. Denn diese würden gegenwärtig im Zweifelsfalle gegen ihre (Unter-)Vermieter zumeist den Kürzeren ziehen.