
In diesem Sommer sorgten Medien und soziale Netzwerke für Aufsehen, nachdem bekannt wurde, dass einige Restaurants auf Ibiza illegale Zusatzgebühren auf ihre Rechnungen setzen. Dazu zählen Kosten für den Service oder das Gedeck, Speisekarten ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer oder sogar ein nicht bestellter Taschenhalter. Die Tageszeitung Diario de Ibiza berichtet, dass diese Praktiken nach der geltenden balearischen Gesetzgebung nicht erlaubt seien.
Miquel Tur, Präsident des Gastronomiesektors der Pimeef, verweist auf das Dekret 20/2015 des Govern balear, das zuletzt im April 2025 aktualisiert wurde. Darin sei alles klar geregelt. Es darf nichts berechnet werden, was der Kunde nicht ausdrücklich bestellt hat – etwa Brot, Oliven oder Mayonnaise.
„Der Preis muss für den Kunden deutlich erkennbar sein“, betont Tur. Wer dagegen verstößt, riskiert nicht nur Sanktionen durch die Behörden, sondern verliert auch die lokale Kundschaft: „Wenn man das mit einem Inselbewohner macht, kommt der nie wieder.“
Ein Beispiel: Wenn Brot mit Aioli in der Karte mit zwei Euro pro Person ausgewiesen ist und der Gast vorher zustimmt, darf es berechnet werden. Wird es aber ungefragt serviert, ist es illegal. Ebenso müssen alle Preise die Mehrwertsteuer enthalten – versteckte Kosten sind unzulässig.
Auch das Thema Trinkgeld wird oft missverstanden. So wurde kürzlich eine Servicegebühr von 26,20 Euro kritisiert – ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften. Laut der OCU dürfen zusätzliche Kosten nur dann erhoben werden, wenn es sich um ausdrücklich gewünschte Extraleistungen handelt, etwa einen Taxiservice. Hingegen darf ein Restaurant am Ende der Rechnung einen Hinweis auf eine freiwillige Trinkgeldempfehlung geben. „Das ist legal, solange der Gast nicht verpflichtet wird“, erklärt Tur.
Fazit: Auf Ibiza gilt, dass alle Preise transparent und vollständig angegeben sein müssen. Erfundene Zusatzkosten sind unzulässig – und wer sie trotzdem verlangt, verstößt nicht nur gegen die Normen, sondern schadet auch seinem Ruf.










