
Der oberste Gerichtshof der Balearen (TSJB) hat die Geldstrafe von 80.000 Euro, die die balearische Präsidialabteilung gegen das Unternehmen verhängt hatte, das den Beach Club in Cap des Falcó betreibt, bestätigt. Die Tageszeitung Diario de Ibiza informiert, der Grund dafür sei das wiederholte Missachten der Covid-Maßnahmen gewesen, trotz mehrfacher Warnungen der Polizei von Sant Josep. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.
Die Verstöße ereigneten sich im Juli 2020, kurz nach Aufhebung des Alarmzustands. Laut Anzeige wurde der vorgeschriebene Mindestabstand von einem Meter zwischen verschiedenen Gruppen nicht eingehalten. Zudem befanden sich etwa 170 Personen in dem Lokal, die keine Masken trugen.
Bereits am 12. Juli inspizierte die Polizei von Sant Josep das Lokal und wies die Verantwortlichen auf die Verstöße hin. Sie wurden aufgefordert, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um die Infektionsgefahr einzudämmen. Doch das geschah nicht.
Am 25. und 26. Juli kehrten die Beamten zurück und stellten erneut Verstöße gegen die Covid-Maßnahmen fest. Am 26. Juli wurde der Beach Club schließlich versiegelt. Laut Bericht der Polizei wurden zudem Glasbehälter außerhalb der genehmigten Bereiche genutzt und Fahrzeuge so geparkt, dass sie eine Sicherheitsgefahr darstellten.
Der Betreiber des Beach Clubs argumentierte vor Gericht, dass die Verstöße nur den Gästen anzulasten seien. Laut balearischem Dekret 11/2020 seien die jeweiligen Personen für ihre eigenen Verstöße verantwortlich.
Das Gericht wies dieses Argument zurück und stellte klar, dass der Betreiber allein verantwortlich sei, da er für die Einhaltung der Vorschriften sorgen musste.
Die Verteidigung plädierte zudem darauf, dass es sich höchstens um „schwere“ und nicht „sehr schwere“ Verstöße handelte. Dadurch hätte die Strafe geringer ausfallen müssen. Doch das Gericht sah die Wiederholung der Verstöße, das hohe Infektionsrisiko und die Missachtung der behördlichen Anweisungen als eindeutige Grundlage für die 80.000 Euro Strafe an. Das Urteil sei verhältnismäßig und begründet.